Wochenblatt mischt sich ein
Jetzt kommt der Glasfaser-Anschluss doch

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as. Jesteburg. Happy End am Osterberg dank WOCHENBLATT: Henning Stöver aus Jesteburg ist erleichtert. In der kommenden Woche schaltet die EWE endlich seinen Glasfaseranschluss frei.

Im Oktober 2019 hatte er bei der EWE einen Glasfaseranschluss beantragt, wie viele Kunden auch hatte er das Angebot von EWE, die Kündigung der Altverträge zu übernehmen, angenommen. Anfang 2020 waren die baulichen Maßnahmen umgesetzt. Seitdem geschah - trotz zahlreicher Nachfragen - nichts. Nach dem WOCHENBLATT-Artikel über seine Odyssee erhielt er ein Schreiben: "Bald geht's los." Der angegebene Termin für die Freischaltung: 3. Januar 2022. "So viel Humor muss man erst mal haben!", sagt Stöver. "Das wurde uns von EWE ganz anders verkauft. Wir sollten schon im letzten Jahr angeschlossen werden."

Das WOCHENBLATT hakte bei der EWE-Pressestelle nach. Nachdem der Dienstleister zunächst noch nicht abgeschlossene Baumaßnahmen für die Verspätung anführte, berief sich EWE jetzt auf die Laufzeit der Verträge mit den alten Anbietern. "Die Glasfaseranschlüsse sind bereits technisch fertiggestellt, allerdings nicht mit der aktuellen Rufnummer zu verwenden. Diese liegen noch bei den aktuellen Anbietern", sagte EWE-Sprecher Mathias Radowski.

Stöver, der beruflich auf einen schnellen Internetanschluss angewiesen ist, bat darum, den Anschluss schon jetzt freizuschalten, auch wenn der Altvertrag noch läuft, erhielt jedoch keine Antwort. Wie EWE-Sprecher Mathias Radowski dem WOCHENBLATT mitteilte, ist es generell möglich, den Anschluss früher freizuschalten. Aber er warnt: "Die Altanbieter werden dann aber höchstwahrscheinlich auf Vertragserfüllung pochen - und daher werden doppelte Gebühren fällig." Zudem würde der Kunde dafür eine neue Rufnummer erhalten. Die alte Rufnummer kann dann zu den von den bisherigen Anbietern genannten Daten übernommen werden.

Das Fazit von Henning Stöver: "Der ganze Ärger wird einfach durch die fehlende Kommunikation von EWE verbreitet, weil sie letztendlich den Kunden nicht auf diese Möglichkeit hinweisen."

Christian Heermann, ebenfalls aus dem Ortsteil Reindorfer Osterberg, ist Ähnliches widerfahren. Auch er hat jetzt ein Schreiben erhalten, dass sein Anschluss im kommenden Jahr freigeschaltet wird. "Ich habe die letzte 2 im Datum überlesen, sie dann für einen Tippfehler gehalten", sagt Heermann. Bei Nachfrage habe man ihn auf technische Schwierigkeiten und seine lange Kündigungsfrist bei Vodafone verwiesen, eine frühere Kündigung sei "nicht möglich" gewesen. "Dabei ist die Anlage seit Herbst 2020 fertig, geprüft und am Netz. Ich fühle mich verhöhnt und auf den Arm genommen!" Christian Heermann ist überzeugt, dass EWE den regulären Kündigungstermin des Altvertrags im Oktober verpasst habe. "EWE hatte diese Verpflichtung ganz von sich aus übernommen. Wenn so etwas passiert, kann man das jederzeit mit Abstandszahlung heilen. EWE will das offenbar nicht."

Das rät der Verbraucherschutz
"Der Verbraucher ist solange an den Altvertrag gebunden, bis die Vertragslaufzeit abgelaufen ist", sagt Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Und zwar unabhängig davon, ob der neue Anschluss schon freigeschaltet wird oder nicht.

Dennoch rät Körber dazu, den Anbieter-Wechsel vom neuen Anbieter durchführen zu lassen. Denn so werde verhindert, dass der Verbraucher plötzlich ohne Telefon- und Internetanschluss dasteht, weil der alte Anschluss bereits gekündigt, der neue aber noch nicht freigeschaltet ist.

"Auch wenn der Anbieter suggeriert, 'ihr kommt zu uns und wir kündigen euren alten Vertrag', muss der Verbraucher sich bewusst werden, dass, wenn der Ausbau zu Termin X nicht stattfindet, der alte Vertrag weiterläuft - und sich gegebenenfalls verlängert." Der Versorger kündige die Altverträge in der Regel ab dem Moment, wo absehbar ist, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und er den Anschluss wirklich freischalten kann. "Wenn das im Mai ist, wird jemand, dessen Kündigungsdatum kurz vorher ist, dann schneller angeschlossen als jemand, dessen Vertrag im Dezember noch mal verlängert wurde", erklärt Körber.

Anstatt zu warten, wann der Internetanbieter sich meldet, sollte der Verbraucher sich, sobald absehbar ist, dass der Glasfaserausbau abgeschlossen ist, an seinen neuen Anbieter wenden und aktiv einen Termin für die Freischaltung anfordern. "Wenn dieser nicht eingehalten wird, dann kann man schriftlich fordern, dass die Freischaltung umgehend nachgeholt wird. Dafür sollte man dem Anbieter eine Zeit von zwei Wochen einräumen. Geschieht dann nichts, kann man auf eine außerordentliche Kündigung drängen."

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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