Die Folgen der Corona-Krise
Schwere Zeiten für Gartenbesitzer

Wohin nur mit dem Grünschnitt? Viele Gartenbesitzer wissen nicht, wo sie ihn lagern sollen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Landkreis Harburg lässt Kompostplätze weiterhin geschlossen / Zur Not auf Bio-Tonne ausweichen.

(mum). Der Urlaub ist dank Corona ins Wasser gefallen, Freunde und Verwandte dürfen nicht mehr besucht werden und die Freizeitparks sind geschlossen. Und dann soll auch noch das Wetter gut werden! Das sind die perfekten Bedingungen, um den Garten richtig auf Vordermann zu bringen. Doch wohin nur mit Ästen, Blättern und dem übrigen Gartenabfall? Aufgrund der Corona-Krise hat der Landkreis Harburg die Kompostplätze und Abfallannahmestellen Drage und Tostedt, die Wertstoffannahmestelle Hanstedt und den Kleinanliefererplatz (Kleinmengen aus privaten Haushalten) der Müllumschlaganlage Nenndorf vorläufig geschlossen. Auch die Anlieferung von Grünabfallkleinmengen beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Buxtehude-Ardestorf (Landkreis Stade) ist aktuell nicht möglich.
Auf keinen Fall dürfen die Gartenbesitzer jetzt auf die Idee kommen, ihre Abfälle irgendwo in den Wald oder an den Straßenrand zu kippen (das WOCHENBLATT berichtete). Umweltsünder, die erwischt werden, müssen ein Bußgeld bezahlen. Die Faustregel: Bei einem Kofferraum voll Grünabfall sind es etwa 100 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Abholung und Entsorgung, die dem Betrieb Abfallwirtschaft entstehen.
Für die Schließung der Annahmestellen haben viele Bürger jedoch kein Verständnis. "Es muss doch möglich sein, die Menschen nach und nach auf das Gelände fahren zu lassen, so dass man sich nicht untereinander infiziert?", fragt ein WOCHENBLATT-Leser.
Doch der Landkreis bleibt bei seiner Linie. "Die Grünannahmestellen sind geschlossen, um auch dort keine Kontaktmöglichkeiten zu schaffen. Grundsätzlich kann Grünschnitt aber über die Grüngutsammlung und in Teilen über die Biotonne entsorgt werden. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung", sagt Landkreissprecherin Katja Bendig. Die Bürger sollen stattdessen prüfen, ob eine vorübergehende Lagerung der Grünabfälle auf dem Grundstück möglich ist. Zudem soll die Grünabfall-Straßensammlung genutzt werden (Grünabfallsäcke und Wertstoffschnüre gebe es in zahlreichen Geschäften). "Und nicht-sperrige Grün- und Gartenabfälle können darüber hinaus über die Biotonne entsorgt werden", so Bendig.

Private Osterfeuer als Alternative?
(Auch im etwa 50 Kilometer entfernten Rellingen (Kreis Pinneberg) sind Osterfeuer abgesagt. Dort haben Gartenbesitzer aber die Möglichkeit, ihren Grünschnitt im Zuge eines "kleinen, privaten Osterfeuers" zu verbrennen.
Allerdings muss das Feuer bis spätestens 8. April beim Ordnungsamt der Gemeinde Rellingen angemeldet werden. Außerdem dürfen an der privaten Veranstaltung ausschließlich Familienangehörige teilnehmen, die mit im Haushalt leben. Ferner sind die immer geltenden Vorschriften, wie das Umschichten des Abfallhaufens vor dem Anzünden, das Ausschließen der Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch sowie die Sicherstellung des Brandschutzes einzuhalten.
Doch von solchen Bedingungen kann man im Landkreis Harburg nur träumen. "Zu privaten Feuern gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen. In Niedersachsen ist das Verbrennen von privaten Gartenabfällen seit Ende März 2014 nicht mehr gestattet, vorher war dies an sogenannten Brenntagen, die von den Kommunen festgelegt wurden, möglich", sagt Katja Bendig. "Einzelfallgenehmigungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt. Auch in Corona-Zeiten."

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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