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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Famila-Verträge: Die Frist läuft ab

Eigentlich hatte man in Jesteburg bereits im Frühjahr 2014 mit der Eröffnung des Famila-Marktes gerechnet | Foto: Famila
  • Eigentlich hatte man in Jesteburg bereits im Frühjahr 2014 mit der Eröffnung des Famila-Marktes gerechnet
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Das ist ein Zeichen von Vertrauen: Famila bittet darum, die Verträge, die die Ansiedlung eines Warenhauses in Jesteburg regeln, mit einer neuen Frist zu versehen. Die Original-Verträge sind nur noch bis Oktober gültig, dann würde der Deal platzen. Wann und ob gebaut werden darf, steht in den Sternen.

mum. Jesteburg. Damit hat in Jesteburg wohl niemand gerechnet. Als Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper und Bürgermeister Udo Heitmann im April 2013 gemeinsam mit Vertretern des Schützenvereins und des Unternehmens Famila in Kiel zusammen kamen, um die umfangreichen Verträge für die Ansiedlung eines Warenhauses zu unterzeichnen, war man frohen Mutes, dass die ersten Kunden im Frühjahr 2014 in den neuen Shopping-Genuss kommen würden. Doch davon kann inzwischen längst nicht mehr die Rede sein.
Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Nachbargemeinde Hanstedt vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Normenkontrollverfahren gegen den Famila-Bebauungsplan angestrebt. Vereinfacht ausgedrückt ist der geplante Markt für ein kleines Dorf wie Jesteburg zu groß. Benachbarte Unternehmen könnten Schaden nehmen. Das Gericht kam im Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die Kritik berechtigt ist. Das war im Oktober 2014. Seitdem warten alle Parteien auf das Urteil.
Für Jesteburg hat dieser Aufschub gravierende Konsequenzen. Unter anderem musste die Gemeinde einen Kredit in Höhe von 1,5 Millionen Euro aufnehmen. Das Geld erhielten die Schützen für den Bau ihrer neuen Sportstätte. Eigentlich hätte Famila den Verein auszahlen sollen.
Trotz aller Unklarheiten scheint das Kieler Unternehmen an dem Standort festzuhalten. Jetzt bat Famila darum, eine wichtige Frist zu verlängern. Eigentlich hätte der Supermarkt-Riese zum 31. Oktober 2016 aus dem Vertrag aussteigen können.
„In den Verträgen sind aufschiebende Bedingungen und Rücktrittsrechte geregelt“, heißt es in einer Verwaltungsvorlage, die am Mittwoch, 20. April, um 19 Uhr im Gemeinderat (in der Kunststätte Bossard) diskutiert werden soll. „Die aufschiebende Bedingung hat zum Inhalt, dass Famila eine bestandskräftige Baugenehmigung für die Errichtung eines Famila-Marktes in entsprechender Größe erhält. Wenn die vereinbarte aufschiebende Bedingung bis zum 31. Oktober 2016 nicht eintritt, sind Verkäuferin und Käuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.“ Laut Vorlage hat Famila nun vorgeschlagen, diese Frist um weitere zwei Jahre bis zum 31. Oktober 2018 zu verlängern. Der Antrag werde damit begründet, dass aufgrund des Normenkontrollantrages der Gemeinde Hanstedt der Eintritt der vereinbarten aufschiebenden Bedingung derzeit nicht absehbar sei.
Laut Vorlage heißt es weiterhin: „Es ist damit zu rechnen, dass im Sommer ein Termin vor dem Gericht in Lüneburg angesetzt wird. Der Ausgang des Verfahrens ist nicht vorhersehbar. Wird der Antrag der Gemeinde Hanstedt abgelehnt, so kann das Baugenehmigungsverfahren fortgesetzt werden. Wird dem Antrag der Gemeinde Hanstedt stattgegeben, so bleibt abzuwarten, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten das OVG seine Entscheidung trifft. Erst dann kann verlässlich gesagt werden, welche weiteren Schritte notwendig werden.“

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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