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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Landkreis geht entschieden gegen mutmaßlichen Ballonfahrt-Betrüger vor

Ende Juni begann vor dem Amtsgericht Tostedt der Prozess gegen Karsten F. (li.). Vor der Verhandlung beriet er sich mit seinem Anwalt Rainer Frank
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Der Landkreis Harburg macht im Fall des mutmaßlichen Ballonfahrt-Betrügers Karsten F. aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) jetzt Nägel mit Köpfen: „Wir werden die nun rechtskräftige Gewerbe-Untersagung gegen ihn durchsetzen“, sagt Kreissprecher Bernhard Frosdorfer auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Wie berichtet, wird F. schwerer Betrug und „Fliegen ohne Lizenz“ vorgeworfen. Doch dessen völlig ungerührt, bietet F. weiterhin Gutscheine für Ballonfahrten über seine verschiedenen Internetseiten an. Der Landkreis wollte das Verbot schon früher durchsetzen. Dagegen ging F. juristisch vor. Sollte der Handeloher sich nicht an das Verbot halten, droht ihm sogar Zwangshaft.



Die Luft wird dünner


(mum). Geht dem mutmaßlichen Heißluftballon-Betrüger Karsten F. aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) jetzt die Luft aus? Die Gewerbeüberwachung des Landkreises Harburg will nun mit allen Mitteln verhindern, dass F. weiterhin Gutscheine für Ballonfahrten vertreibt. „Wir werden die nun rechtskräftige Gewerbe-Untersagung gegen ihn durchsetzen“, sagt Landkreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer.
Ende Juni fand vor dem Amtsgericht Tostedt der erste Prozesstag im Fall F. statt (das WOCHENBLATT berichtete). Ihm wird schwerer Betrug in 60 Fällen und „Fliegen ohne Lizenz“ in 30 Fällen vorgeworfen. Doch dessen völlig ungerührt, bietet F. weiterhin Gutscheine über seine verschiedenen Internetseiten an. Paradox: Gerade wegen dieser Gutscheine ist F. ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Laut Anklage soll F. zwischen 2011 und 2015 über seine zahlreichen Firmen Gutscheine für Ballonfahrten verkauft haben, obwohl er wusste, dass er gar nicht über genügend Kapazitäten verfügt. Zusätzlich soll er ab 2012 mehrere Ballonfahrten durchgeführt haben, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen (siehe Kasten).
Wie berichtet, hatten Staatsanwaltschaft und Gericht sich im Vorfeld der Verhandlung mit F. und seinem Anwalt getroffen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Im Raum standen eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und ein Berufsverbot. Doch F. Doch den Deal ließ F. im Gerichtssaal platzen. Die Staatsanwaltschaft muss nun einen umfangreichen Prozess vorbereiten, bei dem mehr als 60 Zeugen gehört werden könnten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Handeloher bis zu vier Jahren Haft.
Vor Gericht betonte F., sich keiner Schuld bewusst zu sein. „Jeder, der mit mir eine Ballonfahrt machen wollte, ist auch in die Luft gekommen“, behauptete der Handeloher im Gerichtssaal und verkaufte weiter seine Gutscheine.
Doch das hat jetzt ein Ende. „Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hat die Gewerbeüberwachung F. am 4. April mit sofortiger Wirkung das Gewerbe untersagt und die Leitung seiner Firma verboten“, erklärt Frosdorfer. Doch der Handeloher reagierte mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Darunter versteht man die Möglichkeit, seine Rechte bereits vor der Entscheidung über eine Klage zu schützen. F. durfte weiter Tickets verkaufen. Am 31. Mai lehnte das Verwaltungsgericht in Lüneburg den Antrag ab. Darauf reagierte F. mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. Laut Frosdorfer hat das Oberverwaltungsgericht diese Beschwerde ebenfalls abgelehnt. Die Konsequenzen sind weitreichend. „Wir werden prüfen, ob F. sein Gewerbe abgemeldet hat“, so der Landkreis-Sprecher. Ist dies nicht der Fall, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro. F. müsse auch seine Homepages vom Netz nehmen. Das ist aber erst der Anfang. Gewinnt der Landkreis Erkenntnis darüber, dass F. weiterhin tätig ist, drohen vierstellige Zwangsgelder. „Sollte F. auch darauf nicht reagieren, bleibt als letzte Maßnahme, dass das Amtsgericht eine Zwangshaft anordnet“, so Frosdorfer.
F. selbst sieht das alles sehr entspannt. „Ich kann die Aufregung nicht verstehen“, so F. auf WOCHENBLATT-Nachfrage. "Das Verfahren läuft noch. Daher werde ich auch weiterhin Gutscheine verkaufen." Nur als Pilot sei F. nicht mehr tätig - "das hat persönliche Gründe", so der Handeloher.
Bei Redaktionsschluss war der Kauf von Gutscheinen auf F.s Seiten noch möglich.

• Losgelöst vom Gewerbeverbot ist die Fortsetzung der Gerichtsverhandlung. "Nachdem während des Hauptverhandlungstermins keine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger erzielt werden konnte, wird nun ein neuer Hauptverhandlungstermin anberaumt", sagt Dr. Astrid Hillebrenner, Direktorin des Tostedter Amtsgerichts. "Zu diesem werden voraussichtlich auch Zeugen geladen werden, nachdem der Angeklagte die Tatvorwürfe bestreitet." Wann dies sein wird, steht noch nicht fest.

Die Masche des Karsten F.

Karsten F. wird vorgeworfen, zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt zu haben. Dabei war, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, F. bewusst, dass er die große Anzahl an verkauften Fahrten nie abwickeln werde können. Die Ballonfahrten wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt. Staatsanwältin Karola Seutemann zählte allein 60 Fälle auf, bei denen es jeweils um Werte zwischen 320 und 380 Euro ging - die Anzahl dürfte allerdings deutlich höher sein. Exemplarisch ist der Fall einer Frau, die für zwei Tickets 388 Euro zahlte. Mit F. soll sie neun Termine vereinbart haben, von denen acht aufgrund der Witterung abgesagt worden seien. „In zwei Fällen hätte das Wetter allerdings eine Ballonfahrt zugelassen“, so Seutemann. Besonders pikant: An Tagen, an denen er Kunden aufgrund der Witterung abgesagt hatte, soll F. mit anderen Gutschein-Kunden gestartet sein.
„Ich gehe davon aus, dass F. im Laufe der Jahre bestimmt an die 500.000 Euro beiseite geschafft hat“, sagt Axel Ockelmann, der selbst in Buchholz eine Firma für Ballonfahrten betreibt und den Beschuldigten Karsten F. gut kennt.

Ende Juni begann vor dem Amtsgericht Tostedt der Prozess gegen Karsten F. (li.). Vor der Verhandlung beriet er sich mit seinem Anwalt Rainer Frank
Das WOCHENBLATT berichtetet immer wieder über den mutmaßlichen Ballonfahrt-Betrüger Karsten F.
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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