Jesteburg verliert wieder

Hans-Heinrich Höper (Jesteburg) | Foto: Samtgemeinde Jesteburg
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Oberverwaltungsgericht hat keine Einwände gegen Hanstedter Bebauungsplan: Netto kann kommen.

mum. Jesteburg/Hanstedt. Das ist der nächste Tiefschlag für Jesteburg! Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg keine Einwände gegen die Ansiedlungspläne eines Netto-Marktes in Hanstedt. Wie mehrfach berichtet, hatte Jesteburg einen Normenkontrolleilantrag gegen den Hanstedter Bebauungsplan „Altes Sägewerk“ auf den Weg gebracht. Jesteburg war bereits im Dezember vorigen Jahres gegen die Ansiedlungspläne vorgegangen - mit Erfolg. Allerdings habe das Gericht damals laut Hanstedts Verwaltungschef Olaf Muus nur formale Fehler gerügt, die inzwischen korrigiert worden seien. Das bestätigte das Gericht.
In der Klage bewertet Jesteburg unter anderem einen zusätzlich zu einem Discounter (1.100 Quadratmeter) geplanten Fachmarkt (600 Quadratmeter) als existenzbedrohende Gefahr sowohl für Jesteburg, als auch für Hanstedt. Dem folgte das Gericht nicht. Für viele Bürger ist die Jesteburger Klage nur eine Retourkutsche. Hanstedt hatte ebenfalls vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Ansiedlungspläne eines „Famila“-Marktes geklagt - im Gegensatz zu Jesteburg allerdings mit Erfolg. Das Gericht kippte den Bebauungsplan. „Famila“ wollte in Jesteburg einen 3.200-Quadratmeter-Markt eröffnen.
„Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Gericht den neuerlichen Antrag der Gemeinde Jesteburg auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan ‚Altes Sägewerk‘ abgelehnt hat“, so Muus. Der Bebauungsplan sei damit vollziehbar und die beantragten Baugenehmigung für den Netto-Markt könne gegeben werden. Olaf Muus hofft, dass der Spuk jetzt ein Ende hat: „Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob Jesteburg dennoch den Normenkontrollantrag aufrechterhält, so dass das Gericht noch im Hauptsacheverfahren zu entscheiden hätte.“
Jesteburgs Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper scheint die Niederlage vor Gericht nicht zu wundern. „Ich hatte im Vorfeld die Politik gefragt, ob wir den Eilantrag überhaupt stellen, da die Gemeinde Hanstedt die ‚Mängel‘ aus dem ersten Verfahren nachgebessert hatte“, so Höper. Da der Normenkontrollantrag gestellt war, sei in der Konsequenz daraus der Eilantrag gefolgt. Ob Jesteburg weiter klagt, lässt Höper offen. „Das ist ein Thema für den Verwaltungsausschuss. Ich werde empfehlen, die Normenkontrolle nicht weiterzuführen. Wir sollten uns auf unsere eigene Planung konzentrieren und sie mit der neuen Landesraumordnung zum Ziel bringen.“

Konkret streiten die beiden Dörfer über folgende Projekte:

• Jesteburg: Auf dem ehemaligen Schützen-Areal (Ortsausgang in Richtung Asendorf) möchte „Famila“ einen Supermarkt mit 3.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, einem Bäcker (180 Quadratmeter) und einem Shop (40 Quadratmeter) schaffen. Hanstedt fürchtete um die Zukunft der eigenen Geschäfte und zog vor Gericht. Das Gericht kritisierte im wesentlichen folgende Punkte:
• Der Bebauungsplan verstößt gegen das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Nach diesem Planansatz sind neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente innenstadtrelevant sind, nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig.
• Das geplante Vorhaben ist zudem nach Lage, Art und Zweckbestimmung in seinem Schwerpunkt nicht auf die Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete ausgerichtet. Dies ist, wie die Dimensionierung des Vorhabens und der in den Einzelhandelsgutachten prognostizierte Einzugsbereich mit etwa 24.000 potentiellen Kunden zeigen, auch die tatsächliche Zweckbestimmung des Vorhabens. Die Samtgemeinde Jesteburg hat nur 11.000 Einwohner.

• Hanstedt: Die Gemeinde Hanstedt plant ihrerseits an der Harburger Straße einen Netto-Markt (1.100 Quadratmeter) mit angeschlossenem Fachmarktzentrum (600 Quadratmeter). Das Gericht kam jetzt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan nicht gegen das Integrationsgebot verstößt, da das Vorhaben innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der Gemeinde zu finden ist. Außerdem liegt eine unzumutbare Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereichs der Gemeinde Jesteburg nicht vor, da die gutachterlich errechneten maximalen Kaufkraftabflüsse sich unterhalb der Zehn-Prozent-Schwelle befinden.

Auf ein Wort

Landrat Rempe muss ein Zeichen setzen
Vor Gericht hat Hanstedt gewonnen. Den Normenkontroll­eilantrag hat das Oberverwaltungsgericht kassiert. Doch auf die Baugenehmigung des Landkreises wird Hanstedts Verwaltungschef Olaf Muus dennoch warten müssen.
„Das Genehmigungsverfahren ist zwar weit fortgeschritten, aber eben noch nicht abgeschlossen“, sagt Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald. Der Landkreis wolle genau prüfen, mit welcher Begründung das Gericht den Antrag abgewiesen hat. Laut Freudewald sei es das Ziel, die Genehmigung so rechtssicher wie möglich zu machen. Muus hat für diesen Ansatz kein Verständnis. Das Gericht habe ausführlich begründet, warum der Hanstedter B-Plan genehmigungsreif ist. Doch das scheint in Winsen nicht zu interessieren. Viel zu groß ist die Angst davor, schadenersatzpflichtig zu werden. Denn sollte das Gericht im Hauptverfahren zu dem sehr unwahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass der B-Plan doch ungültig ist, könnte der Landkreis haftbar gemacht werden. Also wartet man in Winsen auf die nächsten Schritte von Jesteburg.
Dass bei diesem Rechtsstreit Kosten entstehen, die die Bürger zahlen, spielt offensichtlich keine Rolle.
Es wäre an der Zeit, dass Landrat Rainer Rempe ein Zeichen setzt und Hanstedt „grünes Licht“ gibt. Denn sonst besteht die Gefahr, dass bald kein Investor mehr bereit ist, sich im Landkreis zu engagieren.
Sascha Mummenhoff

Hans-Heinrich Höper (Jesteburg) | Foto: Samtgemeinde Jesteburg
Olaf Muus (Hanstedt)
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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