"Meine Gutmütigkeit wurde ausgenutzt"

Karin Fischer steht auf ihrer Terrasse. Eigentlich sollte auf der Fläche vor ihr Rollrasen verlegt werden
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Wie kann man nur so fies sein? Ein Garten- und Landschaftsbauer aus dem Landkreis Harburg gaukelte Karin Fischer (67) vor, sie müsse ihm 22.500 Euro in bar zahlen, bevor er mit den Arbeiten beginnen kann. Unter anderem sollte er ein Carport errichten, eine Terrasse anlegen und Rollrasen verlegen. Ein paar Arbeiten führte der Mann auch aus - aber mangelhaft. Unter anderem ist das Carport-Dach undicht. Dann meldete er sich über ein halbes Jahr nicht. Erst als das WOCHENBLATT ihn zur Rede stellte, kündigte er an, noch in dieser Woche seine Arbeit zu beenden.

mum. Lindhorst. "Natürlich war das alles sehr naiv von mir", sagt Karin Fischer. "Aber Herr Z.* hat so einen freundlichen Eindruck gemacht und mir gesagt, dass es üblich ist, die gesamte Summe im Voraus zu zahlen." Und das tat Karin Fischer. 22.500 Euro übergab die pensionierte Versicherungskauffrau Mitte November einem Garten- und Landschaftsbauer. Dafür wollte dieser unter anderem ein Carport errichten, eine Terrasse anlegen, einen Zaun aufstellen und gut 300 Quadratmeter Rollrasen verlegen. Tatsächlich aber blieb ein großer Teil der Arbeit bis heute unerledigt. Die Qualität dessen, was ausgeführt wurde, ist mangelhaft. Unter anderem ist das neue Carport undicht. Wasser tropft auf das darunter abgestellte Auto. Dazu sind deutliche handwerkliche Mängel zu erkennen. An manchen Stellen ragen die Schrauben aus dem Holz heraus, obwohl sie die Balken hätten treffen sollen. Die Terrasse hat sich an einigen Stellen um mehrere Zentimeter gesenkt. Und obwohl der Garten- und Landschaftsbauer den kleinen Garten ebnen und Rollrasen verlegen sollte, sieht es dort immer noch aus, wie auf einer Baustelle. "Endlich hatten wir mal eine schönen Sommer und ich konnte meinen Garten nicht nutzen", so die Seniorin deprimiert.    
Karin Fischer hatte sich im Herbst vergangenen Jahres die kleine Doppelhaushälfte in einem Neubaugebiet gekauft. Alles war perfekt; nur eben nicht die Außenanlagen. Doch das wollte Z. innerhalb kurzer Zeit ändern. Und tatsächlich rückten die Arbeiter auch an. Der Zaun wurde aufgestellt, die Terrasse angelegt und das Carport aufgestellt. Doch dann geschah nichts mehr. "Immer wieder habe ich versucht, Z. zu erreichen, habe Nachrichten hinterlassen", so Karin Fischer. Dich nichts geschah.
Ende vergangenen Jahres erreichte sie schließlich doch endlich jemanden in dem Unternehmen. Und tatsächlich kam auch jemand vorbei. "Wir haben viel zu tun. Aber sie sind auf Platz eins der Liste", soll der Mann ihr gesagt haben. Doch fast acht Monate lang geschah nichts, Ende Juni nahm sich die Rentnerin schließlich einen Anwalt, der die Arbeiten anmahnte. Wieder gab es keine Reaktion von Z.
Karin Fischer wandte sich schließlich ans WOCHENBLATT und schilderte ihre Situation. "Ich habe einen anderen Garten- und Landschaftsbauer um einen Kostenvoranschlag gebeten", so Fischer. Bis zu 10.000 Euro seinen notwendig, um die Fehler des Vorgängers zu korrigieren und die Arbeiten zu Ende zu bringen.
"Das ist alles nur ein großes Missverständnis", sagt Z. auf WOCHENBLATT-Nachfrage am Dienstag. Er seit für ein halbes Jahr im Ausland gewesen und hätte deswegen die Arbeiten nicht beenden können. Die Fehler am Carport räumte Z ein. "An dem Tag als wir es aufstellten, hat es in Strömen geregnet. Da ist wohl einiges schief gelaufen." Tatsächlich hat sich Z. noch am Dienstag mit Karin Fischer getroffen. "Am Freitag sollen die Arbeiten beginnen", so Karin Fischer. "Ohne die Hilfe des WOCHENBLATT hätte Z. dies wohl nicht zugesagt."
• Das WOCHENBLATT wird die Arbeiten bei Karin Fischer weiter im Auge behalten und berichten, ob Z. sein Wort hält.
* Der Name des Garten- und Landschaftsbauers ist der Redaktion bekannt.

"Die Kunden wollen bar bezahlen"
Ist es üblich, einen Abschlag in voller Höhe zu verlangen? WOCHENBLATT-Redakteur Sascha Mummenhoff fragte bei Sven Balck nach. Er ist Eigentümer der gleichnamigen Zimmerei (20 Mitarbeiter) in Marxen und Obermeister der Zimmermann-Innung im Landkreis Harburg.
"Normal ist ein Abschlag von bis zu 30 Prozent, wenn der Betrieb selbst in Vorleistung treten muss", so Balck. Er selbst würde dies dann machen, wenn etwa in seinem Betrieb ein Carport komplett angefertig wird. "Dann sieht der Kunde zwar den Baufortschritt nicht auf seinem Grundstück, aber wir haben bereits Kosten." Allerdings würde dieser Abschlag niemals die gesamte Summe ausmachen. Zudem würden die Zahlungsinformationen auf der Auftragsbestätigung festgehalten werden.
"Ich selbst bevorzuge es, wenn die Kunden den Betrag überweisen", so Balck. Aber er würde immer häufiger beobachten, dass Kunden selbst größere Summen in bar bezahlen möchten. "Das geht natürlich nur in einer bestimmten Größenordnung. Das Geldwäschegesetz (GwG) besagt, dass Kreditinstitute Einzahlungen ab einer Höhe von 10.000 Euro den Finanzämtern melden müssen. Diese Summe stellt zugleich die Grenze dar, bis zu jener man ohne Nachweise Geld auf das eigene Konto einzahlen darf."
Balck rät Kunden zur Vorsicht, wenn der Handwerker die volle Summe bereits im Vorfeld haben möchte. Erst recht dann, wenn er sie in bar einfordert.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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