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Wer interpretiert richtig?

„Famila“-Markt in Jesteburg: Bleibt es bei der Planung oder wird das Vorhaben realisiert? | Foto: Famila
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  • „Famila“-Markt in Jesteburg: Bleibt es bei der Planung oder wird das Vorhaben realisiert?
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„Famila“-Urteil: Die Verwaltungschefs Hans-Heinrich Höper (Jesteburg) und Olaf Muus (Hanstedt) kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen

(mum). Das ging schnell: Bereits drei Wochen nach der mündlichen Urteilsverkündigung in Sachen „Famila“-Ansiedlung in Jesteburg liegt jetzt das schriftliche Urteil vor - und lässt Spielraum für unterschiedliche Interpretationen. Während Jesteburgs Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper weiter an die Ansiedlung glaubt, geht sein Hanstedter Pendant Olaf Muus vom Scheitern des Projekts aus. Wie berichtet, hatte das Gericht den B-Plan kassiert.
„Die detaillierte Urteilsbegründung hat mich positiv überrascht“, so Muus. „Entgegen anderer Darstellungen hat das Gericht deutlich gemacht, dass der Verstoß gegen das Integrationsgebot zwar der wesentlichste Mangel des B-Plans ist; es hat in der Begründung auch dargelegt, dass es Anhaltspunkte für weitere planungsrechtliche Verstöße gibt.“ Das Gericht habe gleich zu Beginn seiner Begründung festgestellt, dass Umsatzeinbußen von mehr als zehn Prozent nicht ausgeschlossen seien und die Gemeinde Hanstedt deshalb in ihren Rechten verletzt sein könnte. Aufgrund der Deutlichkeit des Verstoßes gegen das Integrationsgebot, habe sich nach Auffassung des Gerichts die Frage, ob die Planung gegen weitere verbindliche Ziele der Raumordnung, das Entwicklungsgebot oder das Abwägungsgebot verstößt, erübrigt. „Diese Fragen werden sich in einem von Jesteburg angestrebten Zielabweichungsverfahren erneut stellen“, so Muus.
• Im Gegensatz zu Jesteburg hat Hanstedt übrigens das Urteil mit Begründung online (www.hanstedt.de) gestellt.

Konkurrenz für das Dorf?

Das ging dann doch überraschend schnell! Noch am Mittwoch während der Sitzung des Gemeinderates hatte Jesteburgs Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper damit gerechnet, dass das schriftliche Urteil in Sachen „Famila“-Ansiedlung noch einige Wochen auf sich warten lassen würde. Am Freitagmorgen lag es dann der WOCHENBLATT-Redaktion vor. Der Inhalt dürfte vor allem den Jesteburgen nicht schmecken.
Das Gericht macht nämlich nicht nur deutlich, dass das Vorhaben (die Ansiedlung eines Verbrauchermarkts mit Getränkemarkt auf maximal 3.000 Quadratmetern, eines Bäckers mit maximal 180 Quadratmetern und eines weiteren Shops mit 40 Quadratmetern) gegen das Integrationsgebot verstößt; sondern lieferte auch gleich eine ganze Reihe von weiteren Gründen, die gegen eine Ansiedlung sprechen. Das Integrationsgebot besagt, dass ein Grundversorger, so wie es die Gemeinde Jesteburg ist, Einzelhandel mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche nur im Ortskern ansiedeln darf.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass „Famila“ sich negativ auf die Geschäfte im Dorf auswirken wird. Konkret heißt es, die Kunden werden mit dem „unattraktiveren Angebot des Verbrauchermarktes vorlieb nehmen, anstatt für ein etwas besseres (kleinere Geschäfte) oder günstigeres (Discounter) Produkt den Weg in die Ortsmitte auf sich zu nehmen“. Zudem macht das Gericht deutlich, dass der geplante Supermarkt schon aufgrund seiner Lage an der Landesstraße sich an einen überörtlichen Kundenkreis richtet. Einzelhandelsgutachten gehen von einem Einzugsbereich von 24.000 potentielle Kunden aus. Jesteburg zählt knapp 7.600 Einwohner. In der Samtgemeinde, zu der auch Bendestorf und Harmstof gehören, wohnen 11.000 Menschen. Das Gericht kritisierte zudem die schlechte Anbindung (unter anderem Fußweg) des geplanten Standortes an das Dorf-Zentrums.
Verwaltungschef Höper bewertet das Urteil dennoch positiv: „Die Entscheidung beruht auf der aktuellen Landesraumordnung und nicht auf der künftigen“, so Höper. „Wir müssen die Berechnungen zur Ansiedlung neu machen. Dabei kann eine andere Größe herauskommen.“ Das Gericht habe die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zugrunde gelegt. „Inzwischen hat sich die Welt weiter gedreht. Es gibt in der Nachbarschaft zahlreiche Veränderungen. Hanstedt selbst bekommt mit Netto eine neue Einkaufsmöglichkeit. Weitere Standorte verändern sich, so werden in Ramelsloh und Sprötze die Edeka-Märkte deutlich erweitert. Nenndorf hat ein neues Fachmarktzentrum. Das hat alles Auswirkungen auf unser Vorhaben. Die Beeinträchtigung der Nachbarschaft wird geringer.“
Höper betont, dass alle Ausführungen des Gerichts sich auf das Integrationsgebot beziehen. „Das Gericht hat keine Auswirkungen auf die anderen Gebote formuliert. Wir müssen jetzt den B-Plan auf der Grundlage der neuen Landesraumordnung erarbeiten. Was dabei rauskommt, kann ich nicht sagen.“ Jeder Standort habe ein Einzugsgebiet über den eigenen Bereich hinaus. Er müsse nur verträglich sein. „Das wird im B-Planverfahren bearbeitet werden.“

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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