„Landesregierung lässt uns im Regen stehen!“ - Ratsfrau Julia Neuhaus zur Steuererhöhung

Julia Neuhaus (CDU) weist auf einen Fehler hin | Foto: CDU
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mum. Jesteburg. „Die Erhöhung der Gewerbesteuer in Jesteburg war nicht einstimmig!“ Auf diesen Fehler in der WOCHENBLATT-Berichterstattung weist Julia Neuhaus (CDU), Mitglied des Finanzausschusses, in einem offenen Brief hin. Vorige Woche hatte das
WOCHENBLATT berichtet, dass in Jesteburg die Gewerbesteuer auf 380 Prozent (zuvor 350 Prozent) steigt. Außerdem haben die Politiker eine umfangreiche Streichliste beschlossen. So sollen 255.000 Euro eingespart werden, um handlungsfähig zu bleiben. Neuhaus stellt für die CDU klar: „Wir haben uns ausdrücklich nur für eine moderate, geringe Erhöhung der Gewerbesteuer von 15 Prozent auf insgesamt 365 Prozent ausgesprochen. Wir hätten an dieser Stelle lieber weitere Einsparungen durch eine zeitliche Streckung der zu überarbeitenden Bebauungspläne erreicht.“
Neuhaus weiter: Der Wunsch der CDU-Fraktion sei es gewesen, dass die Gegenfinanzierung - zu der leider erforderlich gewordenen Kreisumlagenerhöhung - auf möglichst viele Schultern verteilt wird. So sei das im WOCHENBLATT geschilderte Maßnahmenpaket entstanden, bei dem es jetzt Ausgabenkürzungen in allen Fachbereichen (Bau, Kunst, Sport, Jugend) der Gemeinde Jesteburg gebe. Auch das Gewerbe soll laut Neuhaus nach dem Willen der CDU einen Beitrag leisten - jedoch einen deutlich geringeren, als die Verwaltung vorgeschlagen hatte.
Eines sei noch einmal ausdrücklich gesagt, so Neuhaus weiter: Für die notwendigen Nachtrag­shaushalte - sowohl in Jesteburg wie dem Kreis und der großen Mehrzahl anderer Kommunen - mit schmerzlichen Einsparungen auch bereits beschlossener freiwilliger Leistungen und zum Teil Steuererhöhungen gebe es nur einen Grund: „Die Niedersächsische rot/grüne Landesregierung lässt ihre Landkreise bei der Finanzierung der Unter­bringung von Flüchtlingen im Regen stehen“, sagt die CDU-Ratsfrau.
• Wie berichtet, ist allerdings zu berücksichtigen, dass Einzelunternehmer und den Gesellschaftern von Personengesellschaften die gezahlte Gewerbesteuer seit der Unternehmenssteuerreform 2008 bis zu einem Hebesatz von etwa 380 Prozent voll auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet wird. Sie werden also durch die vorgenommene Erhöhung nicht belastet. Für andere Unternehmen würde das Mehrausgaben in Höhe von etwa zehn Prozent ausmachen.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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