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Jork bezieht Stellung

Im Borsteler Hafen liegt das historische Schiff "Annemarie". Notwendige Ausbaggerungen müssten trotz Naturschutzgebiet gestattet werden, fordert die Gemeinde
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Naturschutzgebiet "Natura 2000": Tourismus und Obstbau dürfen nicht unter EU-Vorgaben leiden

ab. Jork. Der Schierlings-Wasserfenchel, Seehund und Kegelrobbe, Seeadler und Schwarzkopfmöwe: Sie finden wie viele andere Arten ihren Lebensraum entlang der Elbe, die auch im Alten Land zum Naturschutzgebiet (NSG) "Elbe und Inseln" erklärt wird und nach EU-Vorgaben (Natura 2000) hoheitlich gesichert werden soll. Die Jorker Politik hat dazu jetzt geschlossen in einer Bauausschusssitzung für eine Stellungnahme an den Landkreis abgestimmt: Obstbauwirtschaft und Tourismus dürfen unter den NSG-Vorgaben nicht leiden.

Der Landkreis steht unter Druck: Bis Ende des Jahres müssen alle Flora- und Fauna-Habitate (FFH) - dazu gehören neben der Unterelbe u.a. auch das Untere Estetal (Buxtehude und Beckdorf), Asselersand, Tide-Este und Aueniederung - dem rechtlichen EU-Rahmen von Naturschutzgebieten entsprechen. Sonst könnten Niedersachsen tägliche Bußgelder im oberen sechsstelligen Bereich drohen. Im Ausschuss Regionalplanung und Umweltfragen des Landkreises wurde das Thema wiederholt vertagt; zu oft überschnitten sich die Forderungen für den Naturschutz mit den Interessen von Gemeinden und Landwirten.

So macht auch Jork in seiner Stellungnahme klar, dass die spezielle Flora und Fauna, die sich in der von Menschenhand geschaffenen Kulturlandschaft des Alten Landes angesiedelt habe, nur durch regelmäßige Eingriffe erhalten bleiben könne. Als ein Beispiel wird Verschlickung und Versalzung als Folge der Elbvertiefung genannt, wenn man diesen "Lebensraum vieler Arten" sich selbst überlassen würde. Die Folge wäre eine Verschlechterung ihre Lebensbedingungen. 

"Generell nicht nachvollziehbar ist für die Gemeinde Jork, dass die zukünftige Elbvertiefung und deren negative Auswirkungen auf den Fluss sowie dessen Uferbereiche naturschutzrechtlich zugelassen werden", heißt es in dem vierseitigen Papier. Um den negativen Folgen entgegentreten zu können, sei es trotz NSG-Verordnung unerlässlich, eine dynamische Entwicklung im Alten Land weiterhin zu ermöglichen.

Besonders bedroht sind die Elbuferbereiche, die "Borsteler Binnenelbe" und das "Große Brack". Ihre zunehmende Verschlickung gefährdet erheblich die Be- und Entwässerung des Jorker Gemeindegebietes - und damit auch den Obstanbau: Allein 2.000 Hektar Obstbauflächen werden durch die Borsteler Binnenelbe bewässert, mit bis zu 1,1 Mio. Kubikmeter Wasser je Beregnungsnacht. Es sei "von elementarer Bedeutung, dass die Borsteler Binnenelbe ihre Funktion als Speicherbecken für salzfreies Wasser sowie für die Be- und Entwässerung der obstbaulichen Flächen in der Gemeinde uneingeschränkt wahrnehmen könne. Die Beseitigung des Schlicks sollte darum gestattet sein und die Lärmimmission durch landwirtschaftliche Geräte und Maschine freigestellt werden.
Auch im Borsteler Hafen - dort liegt das historische Schiff "Annemarie" - sei Verschlickung ein Problem: Eine "museale und touristische Nutzung" des Schiffs dürfe nicht
ausgeschlossen sein und müsste notwendige Ausbaggerungen zulassen.

In ihrer Stellungnahme thematisiert die Gemeinde auch die Nachfolgenutzung der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand: Sobald Hamburg sich von der Insel zurückgezogen habe, könnten Überlegungen in Richtung Tourismus interessant werden. Werde die Insel überplant, könnten Uferbereiche und das alte Hafenbecken für einen kleinen Segelhafen oder als Anlegestelle für Kanuten nutzbar sein. Daher sollte die gesamte Ausbuchtung von der NSG-Festsetzung ausgeklammert werden. Falls das nicht möglich sei, sollte beispielsweise - wie beim Neuenschleuser Yachthafen - eine Verschiebung der Naturschutzgrenze ermöglicht werden. 

• Wie groß der Druck jetzt für den Landkreis ist, zeigt auch ein Blick in den Sitzungskalender. Innerhalb von vier Wochen steht das Thema drei Mal auf der Agenda. Jüngst hat nun auch die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Landkreis Stade einen Antrag an Landrat Michael Roesberg und den Ausschuss Regionalplanung und Umweltfragen gestellt: Die Fraktion fordert, das Estetal weitestgehend als Landschaftsschutzgebiet, als "Naturschutzgebiet light", auszuweisen. Der Ausschuss tagt am Mittwoch, 28. November, um 10 Uhr im Sitzungssaal des Buxtehuder Stadthauses. Gäste sind willkommen.

"Natura 2000" und "FFH"
"Natura 2000" ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) errichtet wird. Es dient dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. 

Redakteur:

Alexandra Bisping

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