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Feriendorf Altes Land: "Dauerwohner" im Visier

Knapp die Hälfte der 135 Ferienhäuser im Feriendorf Altes Land werden als Dauerwohnsitz genutzt
  • Knapp die Hälfte der 135 Ferienhäuser im Feriendorf Altes Land werden als Dauerwohnsitz genutzt
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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lt. Hollern-Twielenfleth. Entspannung im kleinen Fachwerkhäuschen direkt am Elbdeich und mitten im Obsthof finden Touristen im Feriendorf Altes Land in Hollern-Twielenfleth. Doch die Idylle in der 1984 errichteten Ferienhaussiedlung, die aus 135 Häusern besteht, trügt. Schuld daran sind aber nicht die Urlauber, die im Alten Land abschalten wollen, sondern die "Dauerwohner". Und die waren jetzt Thema bei der Ratssitzung der Gemeinde Hollern-Twielenfleth.
Knapp 40 Prozent der Häuser im ganzjährig geöffneten Feriendorf sind derzeit als Hauptwohnsitz gemeldet. Viele Menschen sind seit Jahren in der Feriensiedlung zuhause, manche leben seit den 1980er Jahren dort. Sie alle verstoßen aber streng genommen gegen das Gesetz, wohnen illegal in der Urlaubssiedlung.
Durch eine Anpassung des Bebauungsplans und die Umwandlung des Feriendorfs in ein Wohngebiet könnte die Gemeinde das Dauerwohnen legitimieren. Der Rat hat jetzt aber einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan nicht zu ändern. "Wir wollen den Charakter eines Feriendorfs erhalten", so Bürgermeister Timo Gerke.
Schon wegen der hohen touristischen Bedeutung des Feriendorfs für die Region (30.000 bis 40.000 Übernachtungen jährlich) könne es nicht Ziel der Gemeinde sein, ein überwiegendes Dauerwohnen in diesem Bereich zu ermöglichen und zu fördern.
Gleichwohl liege es der Gemeinde nicht daran, die Bewohner der Häuser zum Auszug zu bewegen. Das Dauerwohnen zu verhindern, sei praktisch ohnehin gar nicht möglich.
Die Angst und die Verunsicherung der Bewohner, die keine Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Zuhause haben, kann Gerke verstehen. Bislang sei aber der für die Durchsetzung des Bebauungsplan zuständige Landkreis Stade noch nie tätig geworden. Sprich: Die Dauerwohner werden seit Jahren geduldet.
Dass das auch in Zukunft so bleiben wird, bestätigt Landkreis-Pressesprecher Christian Schmidt auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Dauerwohnen sei zwar im Feriendorf tatsächlich nicht zulässig. Es sei aber niemandem daran gelegen, die alteingesessenen Bewohner zu "verjagen".
Potenzielle Käufer von Ferienhäusern oder neue Mieter müssten aber darauf hingewiesen werden, dass ein Dauerwohnen in der Urlaubssiedlung nicht erlaubt sei, so Schmidt. Ihnen drohten womöglich kostspielige Verfahren.

Redakteur:

Lena Stehr

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