Neue Kita geplant
Samtgemeinde Lühe plant den Bau einer "Ersatz-Kita" in Hollern

- Auf dieser Obstplantage soll zukünftig eine Kita mit Spielplatz gebaut werden
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wei. Hollern-Twielenfleth. Anstatt in die bereits bestehende Kita an der Hörne zu investieren, planen die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Hollern-Twielenfleth in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde, eine neue "Ersatz-Kita" an der Vorderstraße in Hollern einzurichten. Ersatz deshalb, weil die alte Kita nicht weiter bestehen soll. Der Grund: Sie sei nicht mehr auf dem neuesten Stand und auch nicht barrierefrei, sagt Gemeindebürgermeister Timo Gerke.
Dass sie jetzt zum ersten Mal eine solche Einrichtung bauen können, macht den Samtgemeinde-Bürgermeister, Michael Gosch, stolz. Nun hoffen Gosch und Gerke, dass der Haushalt auf der morgigen Sitzung genehmigt wird und noch in diesem Jahr der erste Spatenstich getan werden kann.
Als Vorbild dient die neue Kita in Ahlerstedt, die aber keineswegs eins zu eins nachgebaut werden solle, wie Michael Gosch betont. Der Neubau soll Platz für vier Elementar- und eine Krippengruppe sowie für Erweiterungsmöglichkeiten bieten.
Laut Henrike Lühders, Finanzamtsleiterin der Samtgemeinde Lühe, belaufen sich die Kosten für das Vorhaben auf etwa drei Millionen Euro. Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth unterstützt den Bau mit etwa 100.000 Euro, davon 50.000 Euro für den Spielplatz und weitere 50.000 Euro für den bereits länger geplanten "Fußballkasten". Dieser werde zwar kein Bestandteil der Kita, könne aber trotzdem von den Kindern genutzt werden, erklärt Gerke. Das 8.550 Quadratmeter große Grundstück wurde von der Kirche zur Verfügung gestellt und bietet genügend Platz für Kita, Parkplätze, Spielplatz und den Fußballkasten. Besonderes Augenmerk legt Timo Gerke auf ein von Experten erarbeitetes Verkehrskonzept. Das soll eine angemessene Zufahrt mit ausreichend Parkplätzen beinhalten. Denn sollten die Parkplätze nicht ausreichen, bestehe die Gefahr, die Auffahrten der Anwohner zugeparkt werden.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich auf dem Grundstück noch eine Obstplantage. Die Fläche war bisher für Friedhofserweiterungsflächen vorgesehen, die jedoch nicht mehr benötigt werden. Daher steht die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ zur Verfügung.
Autor:Maria Weigl |