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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Altländer stehen mächtig unter Strom

Machen gegen die Bahn-Pläne mobil: Helmut Gruber (li.), technischer Berater des Schöpfwerkverbandes, die Obstbauern Dirk Schuback (re.) und Claus-Peter Münch (2. v. li.) sowie Heinz Ulrich Kraus (Geschäftsführer Feriendorf)
  • Machen gegen die Bahn-Pläne mobil: Helmut Gruber (li.), technischer Berater des Schöpfwerkverbandes, die Obstbauern Dirk Schuback (re.) und Claus-Peter Münch (2. v. li.) sowie Heinz Ulrich Kraus (Geschäftsführer Feriendorf)
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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bc. Hollern-Twielenfleth. Die Bemühungen, das Alte Land zu einem UNESCO Weltkulturerbe zu machen, bestehen nach wie vor. Der Bau von zehn turmhohen, stählernen Strommasten für eine neue 110-Kilovolt-Hochspannungsleitung in Hollern-Twielenfleth dürfte den Welterbe-Befürwortern daher so gar nicht schmecken. Aber nicht nur denen. Grundstücksbesitzer, die Gemeinde und der Schöpfwerksverband laufen Sturm gegen entsprechende Pläne der Bahntochter „DB Energie“.

Die Bahn braucht die Überland-Leitung, um den Strom für ihre Züge nach Schleswig-Holstein zu transportieren. Eine Erdverkabelung - die aktuell auch von der Bundesregierung beim umstrittenen Netzausbau favorisiert wird, um den Widerstand der Anwohner zu mindern - soll in Hollern-Twielenfleth jedoch nicht möglich sein. Laut Bahn aus technischen Gründen. Dabei würde ein 1.000 Meter langes Erdkabel entlang eines Schöpfwerkkanals die meisten Bedenken der Betroffenen ausräumen.

Das, was Bio-Obstbauer Claus-Peter Münch, selbst ein Betroffener, aber am meisten aufregt, geht ins Grundsätzliche. Seine Kritik: „Die Bahn arbeitet uralte Pläne ab, die nicht mehr zu den gegebenen Umständen passen.“ Da werde Braunkohlestrom aus dem Westen nach Norden bugsiert und gleichzeitig müsse Netzbetreiber „Tennet“ seine Kapazitäten ausbauen, um Windstrom aus dem Norden nach Süddeutschland zu bringen. Das sei Energiewende paradox, findet Münch.

Unterdessen hat „DB Energie“ bereits ein Enteignungsverfahren beantragt. Dessen Ziel ist es, die Flächen zu sichern, die sie für die neue 3,1 Kilometer lange Hochspannungsleitung braucht, die Teile des Ortes Hollern-Twielenfleth, zahlreiche Obstplantagen und einen Schöpfwerkkanal überspannen soll.

Viele Anlieger wollen ihre Grundstücke nicht für den Masten-Bau hergeben. Denn es geht um viel: um Existenzen, um Plantagen-Vernichtung und nicht zuletzt um den Hochwasserschutz. Das WOCHENBLATT sprach mit den Betroffenen. Ein „spannungsgeladener“ Kampf!

Kurzer Rückblick: Weil Netzbetreiber „Tennet“ im Zuge der Energiewende die Elbkreuzung II für sich alleine braucht, hat die „DB Energie“ schon vor Längerem die Kündigung für ihre Leitungen erhalten, die derzeit noch auf den „Tennet“-Masten mitlaufen. Deswegen der neue Plan: Die Bahn will ihre Leitung auf die benachbarte Elbkreuzung I auf Lühesand umschwenken.

Bereits im Juli 2011 traf das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss - trotz zahlreicher Einwände. Die Klage einer Klägergemeinschaft wurde im März 2014 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgewiesen. „Das Gericht hat gesagt: Die Gemeinschaft soll sich selbst mit der Bahn einigen“, sagt Helmut Gruber, technischer Berater des Schöpfwerkverbandes. Das hat bisher nicht geklappt.

Der Verband spielt eine entscheidende Rolle. Denn die geplante Leitung soll den Schöpfwerkkanal in Hollern-Twielenfleth auf einer Länge von ca. 1.000 Metern überspannen. Am tiefsten Punkt hängt die Leitung nur acht Meter über dem Kanal.

Gruber befürchtet, dass dadurch die Bewirtschaftung des Kanals nicht mehr gefahrlos gewährleistet werden kann. Der Kanal müsse aber regelmäßig entschlammt werden, damit er bei Starkregen genug Wasser aufnehmen kann. „Das Risiko besteht darin, dass ein Baggerarm gegen die Leitung stoßen kann“, so Gruber.

Ein ähnliches Problem haben einige Obstbauern. Dirk Schuback könnte seine Kirschbaum-Plantagen nicht mehr mit einem Netz überspannen, weil der Sicherheitsabstand der Anlage zur Leitung nicht eingehalten werden kann. Das Netz ist aber notwendig, um die Ernte vor Vögeln zu schützen. „Die Bahn hat das Netz bei der Bemessung nicht berücksichtigt. Ohne Netz kann ich die Ernte abschreiben.

Dafür ist keine Entschädigung von der Bahn vorgesehen“, sagt Schuback.
Es geht aber auch darum, wer am Ende das Risiko bei Unfällen trägt. Die Bahn sagt die Grundstücksbesitzer, die Anwohner die Bahn. „Bei diesen Unfällen reden wir immer über tödliche Unfälle“, sagt Schuback.

Auch ein Eigentümer eines Feriendorf-Hauses ist von den Leitungsplänen betroffen. Ein Mast soll so dicht an seinem Grundstück stehen, dass der Besitzer einen Wertverlust seiner Immobilien befürchtet. „Das Haus ist im Prinzip nicht mehr zu nutzen“, schildert Feriendorf-Geschäftsführer Heinz Ulrich Kraus.

Trotz aller Unwägbarkeiten: Das Enteignungsverfahren läuft. Einige Grundstücksbesitzer haben sich bereits mit der Bahn geeinigt. Aber nicht alle. Eine Einigung zwischen dem Schöpfwerksverband, der Gemeinde und sieben Privateigentümern steht noch aus. „Entscheidend ist, ob die Bahn ein Konzept für die Bewirtschaftung des Kanals vorlegt“, sagt Helmut Gruber.

Unterdessen laufen die Planungen der Bahn weiter. In einem nächsten Schritt wird der Baugrund der Maststandorte untersucht. Wann der Bau beginnen kann, ist aber nach wie vor völlig offen. Gruber: „Das Thema wird uns noch länger begleiten.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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