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Neu Wulmstorf: Die Widmung verpflichtet

Die Straßen „Im Apfelgarten“ und „Herbstprinzkamp“ sollen neben weiteren Straßen im Januar 2017 gewidmet werden | Foto: T. Grambow
  • Die Straßen „Im Apfelgarten“ und „Herbstprinzkamp“ sollen neben weiteren Straßen im Januar 2017 gewidmet werden
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Aus privaten werden öffentliche Straßen: Das bringt auch Rechte und Pflichten mit sich

ab. Buxtehude. Neues Jahr, neue Gemeindestraßen: In ihrer jüngsten Sitzung sprachen sich die Mitglieder des Neu Wulmstorfer Bauausschusses im Rathaus für die Widmung mehrerer Straßen in neu eingerichteten Baugebieten zum 1. Januar des kommenden Jahres aus. Damit werden die „Rudolf-Meier-Straße“ in Rade und die Straßen „Im Apfelgarten“, „Herbstprinzenkamp“, Gravensteinerkamp“, „Glosterkamp“, „Berlepschkamp“, „Alkmenenring“, „Rubinettenring“, „Elisenring“, „Ingrid-Marie-Weg“, „Boskoopstieg“ und „Knebuschstieg“ zu öffentlichen Straßen bzw. Plätzen. Das bringe auch Änderungen mit sich: Einerseits käme nun die öffentliche Hand für Sanierungs- und Reparaturfälle, also für die Instandhaltung der Straßen, auf, erläutert der Bauausschussvorsitzende Thomas Grambow (SPD). „Andererseits müssen die dortigen Anlieger ab 1. Januar dafür Sorge tragen, dass öffentliche Gehwege auch gefahrlos genutzt werden können.“

Im rechtlichen Sinne sind Straßen und Wege während ihrer Bauphase, unabhängig von ihrer Größe, Privatstraßen. Bereits in dieser Phase sei mit den Bauherrn abgeklärt worden, ob die Straßen nach ihrer Fertigstellung zur öffentlichen Nutzung freigegeben werden können, erläutert Grambow gegenüber dem WOCHENBLATT. Sobald die Widmung erfolgt sei, läge die Verantwortung für die Straße in
Gemeindehand.

Ein gutes Beispiel sei die Müllentsorgung, für die auf öffentlichem Grund die Gemeinde zuständig ist: „Nur an öffentlichen Straßen werden Mülltonnen von der Müllabfuhr entleert. Wer in einer Privatstraße wohnt, muss demnach seine Tonne bis zum Rand einer öffentlichen Straße bringen.“

Anders sehe es mit der Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen aus. Hier seien Anlieger dazu verpflichtet, öffentliche Gehwege zu räumen, so Grambow. „Geschieht das auch nach wiederholter Aufforderung durch die Gemeinde nicht, veranlasst diese selbst die Schnee- und Eis-Beseitigung und schickt die Rechnung an die Hauseigentümer weiter.“

Bei winterlichen Verhältnissen alle Straßen und Gehwege über die Gemeinde und somit durch Steuermittel eis- und schneefrei zu halten, sei zwar laut Grambow ein verlockender Gedanke, „ist aber trotz guter Konjunktur leider nicht zu bezahlen.“
• Über die Empfehlung des Bauausschusses, die Straßen zu widmen, entscheidet der Rat am Donnerstag, 22. Dezember, ab 19.30 Uhr im Neu Wulmstorfer Ratssaal.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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