++ A K T U E L L ++

ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Zeitplan für die Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3
Ab 10. Mai: Nächste Runde bei der Impfberechtigung

In drei Schritten können sich jetzt Personen der Prioritätsgruppe 3 zum Impfen anmelden  | Foto: bim
  • In drei Schritten können sich jetzt Personen der Prioritätsgruppe 3 zum Impfen anmelden
  • Foto: bim
  • hochgeladen von Bianca Marquardt
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

(bim). Niedersachsen öffnet die Terminvergabe für Personen aus der Prioritätsgruppe 3. Ab Montag, 10. Mai, 8 Uhr, können sich die nachfolgenden Personen und Gruppen in drei Stufen unterwww.impfportal-niedersachsen.de sowie unter der Hotline des Landes unter 0800-9988665 für einen Termin im örtlichen Impfzentrum anmelden:
Ab Montag, 10. Mai:

  • alle über 60-Jährigen;
  • Personen mit folgenden Erkrankungen (behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion,
  • Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie, Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen, Asthma bronchiale,
  • chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30).
  • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung oder aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Coronavirus-Infektion besteht.
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.

Ab Montag, 17. Mai:

  • Tätige im Lebensmitteleinzelhandel
  • Mitglieder von Verfassungsorgangen
  • in relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen
  • in relevanter Position Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen

Ab Montag, 31. Mai:

  • Personen, die an Hochschulen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und -helfer
  • in besonders relevanter Position Tätige in Kritischen Infrastruktur-Unternehmen, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen
  • Tätige in med. Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug.

Angehörige aller genannten Berufsgruppen sind aufgefordert, zu ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer Arbeitgeber mitzubringen, die unter www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.

In Bezug auf die Unternehmen der „kritischen Infrastruktur" (KRITIS) gilt die Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html ) in Verbindung mit der BSI-Kritisverordnung des Bundes: www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html.

Im Hinblick auf risikobehaftete Arbeits- und Lebensverhältnisse kann z. B. für die Impfung im Impfzentrum ein Nachweis über den Bezug von SGB II (Hartz 4) erfolgen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate mit Krankheitsausbrüchen, ist es dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst außerdem möglich, vor Ort besondere Schwerpunkte für Impfangebote in Quartieren vorzusehen, in denen ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Personen, die aus den genannten medizinischen Gründen impfberechtigt sind, müssen dies im Impfzentrum mit einer Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes nachweisen, welche die Berechtigung nach der Impfverordnung bestätigt.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline wird ausdrücklich empfohlen, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können diese Gruppen dann Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht.

„Nachdem wir den Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60 Jahre, bereits seit einigen Wochen Termine mit dem Impfstoff von AstraZeneca angeboten haben, öffnen wir für diese Gruppe nun auch die Terminvergabe für die anderen Impfstoffe. Wer heute bereits auf der Warteliste steht, muss sich nicht erneut anmelden, sondern wird so schnell wie es die Verfügbarkeit der Impfstoffe vor Ort zulässt, mit Terminen versorgt", erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). „Mit der Öffnung der Impfberechtigung für Personen in schwierigen Wohn- und Lebensverhältnissen ermöglichen wir den örtlichen Impfzentren zudem ab Montag die Durchführung von Impfaktionen in bestimmten Quartieren mit großen sozialen Herausforderungen und einem damit einhergehenden erhöhten Infektionsgeschehen", so die Ministerin. Welche Quartiere in Frage kommen, könne vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern am besten bewertet und entschieden werden.

Eine Auswahl des Impfstoffs sei in den Impfzentren weiterhin nicht vorgesehen. Aus der grundsätzlichen Impfberechtigung erwachse zudem kein Anspruch auf eine sofortige Impfung, so die Ministerin: „Derzeit stehen noch mehr als 500.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen auf der Warteliste für einen Impftermin. Leider haben wir noch immer nicht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass wir allen Impfberechtigten auch sofort ein Impfangebot machen können. Dennoch ist es richtig und geboten, den Übergang in die Priorität 3 nach der Bundesimpfverordnung nun schrittweise weiter voranzubringen, bevor die Priorisierung im Juni voraussichtlich gänzlich aufgehoben wird. Wir wollen, dass diejenigen, die nach der Einschätzung der ständigen Impfkommission (STIKO) ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung und schwere Krankheitsverläufe aufweisen, auch einen gewissen zeitlichen Vorsprung bei der Terminanmeldung und auf den Wartelisten erhalten."

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.