Bestimmungen gelten ab Donnerstag
Inzidenzwert über zehn: Schärfere Corona-Regeln im Landkreis Harburg

Ab sofort wieder mit: Die Maskenpflicht auf dem Buchholzer Wochenmarkt greift aufgrund des derzeitigen Inzidenzwertes wieder | Foto: os
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lm. Landkreis Harburg. Bereits in den vergangenen Tagen hatte es sich angedeutet: Nachdem der Inzidenzwert seit Sonntag an drei aufeinanderfolgenden Tagen über zehn lag, hat der Landkreis Harburg eine Allgemeinverfügung mit schärferen Corona-Regeln veröffentlicht, die ab Donnerstag in Kraft tritt. Bemerkenswert: Der Landkreis Harburg verschärft die Regelungen im Vergleich zur offiziellen Verordnung des Landes Niedersachsen teilweise sogar noch. 

Welche Regelungen treten konkret in Kraft?

Durch das Überschreiten der Zehner-Marke des Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten nach dem von der Bundesregierung beschlossenen "Stufenplan 2.0" wieder Regelungen für eine Inzidenz von zehn bis 35. Dabei wichtig: Ausschlaggebend sind hierfür die Zahlen, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht.

Was gilt bezüglich der Kontaktbeschränkungen?

Zusammenkünfte mehrerer Personen bleiben auch weiterhin in weiten Teilen möglich. Unabhängig von der Zahl der Haushalte können sich bis zu maximal zehn Personen treffen, Kinder bis 14 Jahre werden dabei wie bisher nicht mit eingerechnet. Auch ein Zusammentreffen eines Haushalts (ohne Personenbegrenzung) mit zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt ist erlaubt. Für Haushalte mit vielen Erwachsenen ein Vorteil. Darüber hinaus gilt, dass sich Kinder bis 14 Jahre weiterhin in Gruppen zu zehnt treffen dürfen. Kindergeburtstage bleiben in einem gewissen Rahmen so auch weiterhin möglich.

Wie sieht es jetzt im Einzelhandel aus?

Ein negativer Corona-Test muss in größeren Einzelhandelsgeschäften erst wieder ab einer Inzidenz von 50 und aufwärts vorgelegt werden. Derzeit wird kein Test benötigt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Auch bei körpernahen Dienstleistungen muss kein Test vorgelegt werden.

Was ist in Tourismus und Gastronomie zu beachten?

Auch in Regionen mit einem Inzidenzwert zwischen zehn und 35 kann die Gastronomie weiterhin genutzt werden. Sowohl die Innen- als auch die Außenbereiche dürfen geöffnet sein, am Platz darf die Maske abgenommen werden. Ein negativer Corona-Test muss nicht vorgelegt werden. Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars müssen im Landkreis Harburg schließen.
Bei Urlauben mit Übernachtung gilt: Gäste müssen einen Test bei der Anreise sowie jede Urlaubswoche zwei weitere vorlegen. Die Regelungen gelten für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze.

Welche Regelungen gelten in der Freizeit?

Theater, Kinos und Konzerthäuser bleiben weiterhin geöffnet, bis zum Sitzplatz gilt die Maskenpflicht. Zoos, Museen und andere kulturelle Freizeiteinrichtungen bleiben geöffnet. Bei Veranstaltungen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, gilt die Maskenpflicht. Im Außenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt, im Innenbereich mit bis zu 100. Sportanlagen und Schwimmbäder sind weiterhin geöffnet, das vorliegende Hygienekonzept gilt es dabei zu beachten. Auf Wochenmärkten tritt wieder die Maskenpflicht in Kraft.

Redakteur:

Lennart Möller aus Rosengarten

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