Fünf Tests in fünf Tagen
Neue Corona-Regeln an Niedersachsens Schulen

Wie bei Corona-Fällen in Schulklassen verfahren wird - hier ein Symbolfoto - regelt die neueste Verordnung vom 25. November  | Foto: Adobe Stock / Halfpoint
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(bim). Wer soll da noch durchsteigen? Zeitweise gibt es wöchentlich neue Corona-Regeln. Ein verärgerter Vater eines Grundschülers wandte sich ans WOCHENBLATT, weil die komplette Klasse wegen eines infizierten Kindes für zehn Tage in Quarantäne geschickt wurde statt nur die unmittelbar betroffenen Sitznachbarn - wie in der deutschlandweit geltenden Quarantäne-Verordnung für Schulen vom September geregelt war.
Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. "Grundsätzlich wurden zum genannten Zeitpunkt in den Schulen nur die direkten Sitznachbarn in Quarantäne gesetzt. Im Fall, dass es an einer Schule mehrere positiv getestete Schülerinnen und Schüler gibt, die womöglich auch noch in die gleiche Klasse oder denselben Jahrgang gehen, wurde darüber hinaus - gegebenenfalls in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen - eine Sammelverfügung ausgesprochen", teilt Katja Bendig, Sprecherin des Landkreises Harburg, auf Anfrage mit.
Seit dem 25. November gibt es in Niedersachsen nun erneut eine neue Regelung zum Umgang mit positiven Corona-Fällen an Schulen. Sozialministerium, Kultusministerium und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt haben ein Konzept erarbeitet, wie in der aktuellen Situation mit steigenden Inzidenzen mit SARS-CoV-2-Fällen in Schulen angemessen umgegangen werden kann. Wesentliche Ziele: Den Schülerinnen und Schülern soll eine höchstmögliche Präsenz in den Schulen ermöglicht und die Gesundheitsämter von aufwendigen Ermittlungen und Verwaltungsvorgängen rund um Corona-Fälle in entlastet werden. Ein wichtiges Instrument ist dabei das Testen an fünf aufeinander folgenden Tagen.

Es umfasst u.a. folgende Regelungen:

  • Sobald ein positiver Schnelltest oder PCR-Test in einer Klasse vorliegt, testen sich alle Mitschüler und Lehrkräfte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen und beobachten den Gesundheitszustand aufmerksam
  • Sollte sich ein Schnelltest per PCR-Test nicht bestätigen und kein positiver Fall vorliegen, endet das "anlassbezogene intensive Testen" - ABIT (Fünf-Tage-Testen)
  • ABIT gilt auch für geimpfte und genesene Personen
  • Bei einem weiteren positiven Fall beginnt die Fünf-Tage-Testung (ABIT) erneut. In diesem Fall kann das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen anordnen.
  • ABIT gilt an allen Schulen.
  • Tests werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
  • Unabhängig vom ABIT werden enge Kontaktpersonen im privaten Umfeld ermittelt.

Nachverfolgung von
Kontakten ist zeitintensiv

Oft erreichen das WOCHENBLATT auch Beschwerden von Leserinnen und Lesern, die auf einen Rückruf oder eine Information des Gesundheitsamtes warten. Dazu erläutert der Landkreis Harburg: "Kontaktermittlung und Nachverfolgung sind derzeit sehr aufwendig, da es täglich eine hohe Anzahl neuer Fälle gibt und diese auch eine Vielzahl von Kontakten haben. Bei der Nachverfolgung wird nicht nur regelmäßig der Gesundheitszustand erfragt, es müssen auch die Genesenen- und Impfbescheinigungen angefordert werden, um zu entscheiden, ob und wie lange eine Person unter Quarantäne gesetzt werden muss. Die Vorlage der Nachweise dauert häufig mehrere Tage. Hinzu kommt die Möglichkeit der Freitestung", erläutert Kreissprecherin Katja Bendig.
In der Stabsstelle Pandemie im Landkreis Harburg zum Beispiel sind aktuell 14 Personen im Bereich der Ermittlung und Nachverfolgung eingesetzt, außerdem gibt es seit Beginn der vergangenen Woche erneut Unterstützung von vier Bundeswehrsoldaten. Die Kreisverwaltung habe die Situation im Blick und steuere, wenn nötig, personell nach.
Im Landkreis Stade wird nach Stellen gerechnet: Dort sind 20,6 Vollzeitstellen für Corona-Fälle eingerichtet, davon alleine 16 für die Nachverfolgung möglicher Corona-Kontakte.

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Bianca Marquardt aus Tostedt

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