Gesetzesänderungen zum Dezember
Auch Verkäufer zahlen die Maklergebühren

- Ab dem 23. Dezember teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühren
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(as). Nicht nur neue Corona-Regeln gelten seit dem 1. Dezember. Im letzten Monat des Jahres treten Gesetzesänderungen zu Maklerprovision, Wohneigentumsgesetz und Autoradios in Kraft.
- Mehr Rechte für Wohnungseigentümer Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ermöglicht es Eigentümern von Immobilien ab dem 1. Dezember, leichter Umbauten und Modernisierungen in ihren Wohnungen durchzuführen - zum Beispiel wenn ein Anschluss an schnelleres Internet gewünscht ist oder Ladesäulen für Elektroautos aufgestellt werden sollen.
- Maklergebühren werden geteilt Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Das gilt ab dem 23. Dezember. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für Immobilienmakler beteiligen. Und eine Provision ist erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag geschlossen wurde.
- Regelleistungen für Hartz IV steigen Die Hartz-IV-Regelsätze steigen ab Januar 2021. Die höheren Beiträge werden aber schon im Dezember überwiesen. Für einen Singlehaushalt gibt es dann 446 Euro statt 432 Euro. Für Bedarfsgemeinschaften erhöht sich der Regelsatz von 778 auf 802 Euro. Die Sätze für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft steigen auf 373 Euro. Und Kinder bis fünf Jahre erhalten ab 2021 283 Euro monatlich.
- DAB+ Radio wird Pflicht Ab dem 21. Dezember müssen Radios in Neuwagen digital-terrestrisches Radio (DAB+) empfangen und wiedergeben können. Die Digitalradiopflicht gilt auch für stationäre Radiogeräte, wenn sie den Sendernamen im Display anzeigen können.
- Winterfahrplan und Preiserhöhung Ab dem 13. Dezember gilt der neue Winterfahrplan der Bahn. Unter anderem sollen zwischen Hamburg und Berlin Züge im Halbstundentakt verkehren. Es gelten auch neue Preise: Tickets im Fernverkehr werden um ein Prozent teurer. Flexpreis-Tickets kosten durchschnittlich 1,5 Prozent mehr und die Bahncard 100 wird ebenfalls teurer.
- Alte Holzöfen austauschen Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssen unter Umständen bis zum Jahresende modernisiert oder ausgetauscht werden. Alte Kamin- und Kachelöfen oder Heizkamine für Kohle oder Holzscheite könnten dann den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß überschreiten.
- Mehrwertsteuer-Senkung läuft aus Wer größere Investitionen oder Reparaturen plant, sollte diese möglichst noch in diesem Jahr durchführen: Noch bis 31. Dezember 2020 gilt die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung. Ab dem 1. Januar wird der Regelsteuersatz wieder von 16 auf 19 Prozent angehoben.
Autor:Anke Settekorn aus Jesteburg |