Stichtag 19. Juli
Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Führerschein umtauschen
Der "Lappen" hat ausgedient: Wer in den Jahrgängen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss seinen alten Führerschein in Papierform bis spätestens 19. Juli gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Mit dem Ablauf der Frist verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, der neue Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen.
Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie über ein aktuelles Bild verfügen. Bundesweit müssen in den kommenden Jahren Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden. Susanne Wermuth, Leiterin der Abteilung Bürgerservice/Verkehr rät dazu, möglichst zeitnah einen Termin zum Umtausch zu vereinbaren. "So vermeiden sie terminliche Engpässe."
Termine zum Umtausch lassen sich bequem über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de buchen. Zum Umtausch mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass mit Melde-#+bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, aktuelles biometrisches Lichtbild, Originalführerschein, Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des letzten Führerscheins, falls der Landkreis Harburg nicht die ausstellende Behörde war. (lm).
Redakteur:Lennart Möller aus Rosengarten |
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