Niedersächsische Golferin hatte geklagt
Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt 2G-Regel auf Sportplätzen

Auch ungeimpfte Fußballer können nach der Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg - zumindest vorerst - wieder auf den Sportplatz zurückkehren | Foto: lm
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(lm). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am heutigen Dienstag, 25. Januar, die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportplätzen unter freiem Himmel vorläufig außer Kraft gesetzt. Das gibt das Landes-Gesundheitsministerium bekannt. Auch ungeimpfte Personen dürfen demnach wieder Sportplätze besuchen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine Golfspielerin aus Niedersachsen, die nicht geimpft oder genesen ist, hatte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die 2G-Regelung auf Sportplätzen unter freiem Himmel an das OVG gewandt und Recht bekommen. 

Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass das Nutzungsverbot für Ungeimpfte sich "als unangemessen und daher als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Personen" erwiesen habe.

Mit dem Beschluss ist die 2G-Regelung auf Sportplätzen unter freiem Himmel nicht nur für Individual-, sondern auch für Mannschaftssportarten aufgehoben. Eine entsprechende Regelung für Letztere könne allerdings in der Zukunft wieder verordnet werden, stellten die Richter klar.

Wie berichtet, hatte das OVG in den vergangenen Monaten mehrfach Entscheidungen zu 2G- bzw. 2G-Plus-Regelungen kassiert (s. Text unten).

OVG Lüneburg setzt 2G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen außer Kraft!
Redakteur:

Lennart Möller aus Rosengarten

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