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Korrekte Vorgehensweise des Gesundheitsamts in Zweifel gezogen
Corona-Fälle an Schule in Himmelpforten: Das sagt der Landkreis zur Kritik von Eltern

Trotz Maske: An den Schulen gibt es immer wieder Corona-Fälle   | Foto: Adobe Stock/davit 85 (Symbolfoto)
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jd. Oldendorf-Himmelpforten. Wie erst jetzt bekannt wurde, gab es in der Porta-Coeli-Schule in Himmelpforten offenbar eine Häufung von Corona-Fällen. Nach WOCHENBLATT-Informationen sollen u.a. in der 6. Jahrgangsstufe mehrere Infektionen aufgetreten sein (siehe Kasten). Nun dürfte man erwarten, dass alle Corona-Fälle an der Schule seitens des Gesundheitsamtes korrekt und zügig abgearbeitet werden - auch im Interesse der betroffenen Eltern und Geschwister. Das scheint laut Elternberichten wohl nicht immer der Fall gewesen zu sein. Hier einige der wichtigsten Kritikpunkte aus der Elternschaft und dazu das jeweilige Statement des Landkreises seitens der Kreis-Dezernentin Nicole Streitz:

• Vorwurf: Obwohl ein positiver PCR-Test des Landkreis-Testzentrums vorlag, soll sich das Gesundheitsamt bei den Eltern des betroffenen Kindes zunächst nicht gemeldet haben. Erst zwei Tage vor dem regulären Ende der Isolation traf ein Brief mit Verhaltensregeln ein. Andere hätten diese Regeln unverzüglich per Mail erhalten. - Das sagt der Landkreis: Absonderungsanordnungen (sowohl Isolations- als auch Quarantäneanordnungen) werden zunächst nur telefonisch den Betroffenen bzw. den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Dabei wird ausdrücklich auf die auf der Landkreis-Homepage seit Beginn der Pandemie hinterlegten Verhaltensregelungen verwiesen. Die schriftliche Verfügung der Absonderung erfolgt dann im Nachgang auf dem Postweg. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht üblich, kann aber in begründeten Ausnahmefällen vorkommen.

• Vorwurf: Eine nicht-geimpfte Mutter sollte auf Weisung des Gesundheitsamtes mit ihrem per Antigen-Test positiv getesteten Kind zum Testzentrum des Landkreises nach Buxtehude fahren. Auf den Hinweis der Mutter, sie habe kein Auto, sei die Aufforderung erfolgt, öffentliche Verkehrsmittel zu nehmen. - Das sagt der Landkreis: Nach einem positiven Schnelltest erfolgt die Abklärung in der Regel beim eigenen Haus- oder Kinderarzt. Das Testzentrum des Landkreises ist nur Rückfallebene. Für den Weg zur Testung bleiben die betroffenen Bürger selbst verantwortlich. Ein Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel bei positivem Antigentest erfolgt durch das Gesundheitsamt definitiv nicht.

• Vorwurf: Die sogenannten Ermittler des Gesundheitsamtes sollen sich bei mehreren Schülern nach dem Namen von Sitznachbarn erkundigt haben, obwohl seitens der Schule detaillierte Sitzpläne mit Namen und Adresse übermittelt worden sein sollen. - Das sagt der Landkreis: Um zu überprüfen, ob die von der Schule übermittelten Sitzpläne aktuell sind und tatsächlich beachtet wurden, werden regelmäßig die Schüler befragt, wie der aktuelle Sitznachbar heißt. Dies spricht für eine gründliche Ermittlungsarbeit der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.

• Vorwurf: Bei einer Familie sollen an einem Vormittag drei verschiedene Ermittler angerufen haben, um sich nach dem Gesundheitszustand eines Schülers zu erkundigen. Kein Ermittler habe von dem Anruf des anderen gewusst. - Das sagt der Landkreis: Ziel ist es, die Erkrankten so zügig und schnell wie möglich zu erreichen. Da dies nicht immer gelingt und häufig mehrere Anrufe notwendig sind, werden teilweise mehrere Mitarbeiter gleichzeitig eingesetzt. Daher kann es vorkommen, dass eine Familie mehrfach angerufen wurde. Dies stellt eine Ausnahme dar und nicht die Regel. Aus Sicht des Landkreises ist dieses Vorgehen aber zugunsten der schnelleren Kontaktaufnahme akzeptabel.

Positive Tests bei 18 Schülern

Laut Mitteilung des Landkreises waren an der Porta-Coeli-Schule bisher 18 Schüler aus sieben Klassen und vier Jahrgangsstufen von einer Corona-Infektion betroffen. Aktuell befinden sich noch vier Schüler aus unterschiedlichen Klassen in der Isolation.

Corona-Testpflicht an Schulen: erste Erfahrungen in der Region

Es besteht die ärztliche Schweigepflicht

Wie gehen Behörden mit Corona-Fällen an Schulen um? Dazu gibt Kreis-Dezernentin Nicole Streitz einen wichtigen Hinweis: Zu Beginn der Pandemie sei es normal gewesen, nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts pauschal alle Schüler einer Klasse in die Quarantäne zu schicken, sobald es dort einen positiven Fall gab. Nun werde aber seit Längerem durch das Gesundheitsamt jeder Einzelfall vollständig ermittelt und anschließend bewertet.

"Nahezu alle unsere Ermittlungsergebnisse beruhen aber auf Aussagen von Menschen", stellt Streitz klar. Solche Aussagen seien aber nie perfekte Wiedergaben der Vergangenheit. Das liege oft daran, dass vermeintlich Unwichtiges vergessen und die zeitliche Wahrnehmung selten korrekt sei.

Da zudem die ärztliche Schweigepflicht gelte, dürfe auch bei Corona-Fällen an Schulen nahezu keine Informationsweitergabe an Dritte erfolgen. "Wir kontaktieren zwar die Schulleitungen, aber wir dürfen keine Namen nennen", erläutert die Dezernentin. Es werde nur mitgeteilt, welche Klasse betroffen ist - und das mit dem Zweck, etwa mittels Sitzplänen und Anwesenheitslisten Infos darüber zu erhalten, welche Schüler als direkte Kontaktpersonen von Infizierten betroffen sein könnten.

Laut Streitz liegt die Bringschuld bei den Eltern: "Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, von sich aus die Schule über einen positiven Test zu informieren."

Allgemeines Statement des Landkreises

Der Landkreis bzw. das Kreis-Gesundheitsamt hat in der Stellungnahme zu den Fällen in Himmelpforten noch einige allgemeine Hinweise in Zusammenhang mit Corona-Infektionen an Schulen gegeben und seine Vorgehensweise geschildert. Diese Statement veröffentlichen wir hier - wie in der Printausgabe angekündigt -  in voller Länge: 

Im Falle eines positiven PCR-Tests erhält das Gesundheitsamt vom Labor, das den Test ausgewertet hat, eine unmittelbare Information. Erst wenn uns ein schriftlicher positiver Befund des PCR-Ergebnisses vorliegt, werden die Ermittlungen aufgenommen und die mögliche Isolations-Anordnung für die betroffene Person ausgesprochen. Über die Recherchen und Ermittlungen werden mögliche Kontaktpersonen ermittelt. In der Regel werden diese ebenfalls erst befragt zu den näheren Umständen der Begegnungen und zu ihrem Impfstatus. Erst dann wird entschieden, ob die mögliche Kontaktperson von uns als eine solche eingestuft wird und deswegen eine Quarantäne-Anordnung erfolgen muss. Sowohl die Anordnung der Isolation als auch die der Quarantäne erfolgt immer erst über das Telefon und wird dann später schriftlich auf dem Postweg nachgereicht.

Im Rahmen der Ermittlungen wird auch entschieden, ob eine Testung erforderlich ist. Eine Testung im Rahmen der Ermittlungen erfolgt in der Regel bei uns im Testzentrum in Buxtehude. Bei einem positiven Schnelltest wird in der Regel über die jeweiligen Haus- und Kinderärzte die Abklärung veranlasst. Unser Testzentrum kann dann im Einzelfall (z.B. Hausarzt testet nicht) als Rückfallebene einspringen.

Üblicherweise endet die Quarantäne oder Isolation nach einem bestimmten Zeitraum. Dieser ergibt sich im Einzelfall zum einen aus dem Auftreten von Symptomen oder dem positiven Test oder dem entsprechenden Kontaktdatum.

Personen, die „nur“ als Kontaktpersonen in die Quarantäne geschickt wurden, können in der Regel mit einem negativen PCR-Test bereits nach 5 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden. Für Schulkinder ist dies sogar durch einen negativen Schnelltest nach 5 Tagen möglich.

Es kommt zu Verlängerungen der Absonderung, z.B. wenn eine erkrankte Person noch nicht symptomfrei ist.

Hier kommen die Kinder selbst zu Wort
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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