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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

"Wir brauchen jetzt die Entscheidung"
Nenndorf, Gewerbegebiet an der Autobahn

Die Gemeinde Rosengarten möchte in Nenndorf südlich der
Autobahn Gewerbe ansiedeln. Der B-Plan wird erneut ausgelegt | Foto: msr
  • Die Gemeinde Rosengarten möchte in Nenndorf südlich der
    Autobahn Gewerbe ansiedeln. Der B-Plan wird erneut ausgelegt
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Bauausschuss abgesagt / Änderungen am B-Plan "Nenndorf: Gewerbegebiet an der Autobahn" as. Nenndorf. Das Rathaus der Gemeinde Rosengarten ist für den Publikumsverkehr gesperrt, die anstehenden Sitzungen, darunter auch der Bau- und Planungsausschuss am Montag, wurden vorerst vertagt. Eine Entscheidung duldete jedoch keinen Aufschub: Der Bebauungsplan "Nenndorf, Gewerbegebiet an der Autobahn" muss nach der ersten öffentlichen Auslegung angepasst werden. Unter anderem führen über das Areal Stromleitungen, die eine Bebauung an manchen Stellen verhindern bzw. die Gebäudehöhe einschränken. Darauf haben die DB Energie GmbH und Avacon im Rahmen der ersten Auslegung hingewiesen.
Der Verwaltungsausschuss hat bereits die Änderungen diskutiert und im Umlaufverfahren, also schriftlich, ohne Zusammenkunft, einen Beschluss herbeigeführt.
Das Gewerbegebiet "An der Autobahn" ist rund acht Hektar groß und befindet sich westlich der Eckeler Straße zwischen der Straße "Am Hatzberg" und der A 1. Bebaut werden rund 4,8 Hektar. Das größte Grundstück (rund 15.500 Quadratmeter) liegt im Südosten des Gebietes. Dort will sich ein Betrieb für die Wartung von Nutzfahrzeugen ansiedeln. Weiterhin sieht das Funktionskonzept kleinere Gewerbegrundstücke vor.
Die maximale Gebäudehöhe liegt laut Vorlage bei zwölf Metern. Das gilt auch für Werbeanlagen. Über das Gebiet verlaufen aber mehrere Stromleitungen, wegen der gegebenenfalls die maximale Gebäudehöhe nicht ausgeschöpft werden kann: im Nordosten des Geltungsbereiches werden maximal Gebäudehöhen von sechs Metern festgelegt, im Südosten wird im Schutzstreifen der Hochspannungsleitungen kein Bauland festgesetzt.
Entgegen vorheriger Überlegungen wird es keine direkte Zufahrt über die Eckeler Straße mehr geben. Das Plangebiet wird nur noch über einen Zugang, der über die gemeindliche Straße „Am Hatzberg“ führt, erschlossen. Die innere Erschließung erfolgt dann über die neue Gewerbestraße, die als elf Meter breite Stichstraße in einem Wendkreis mit 35 Metern Durchmesser endet. Von dort werden die nicht angrenzenden Grundstücke mit einer privaten Erschließung angebunden. Vorgesehen sind eingeschossige Gebäude, lediglich in einem Teilbereich an der Eckeler Straße sind zwei Vollgeschosse erlaubt. Die Grundflächenzahl reicht von 0,45 bis 0,8.
"Das Auslegungsverfahren muss jetzt wiederholt werden, sonst ist das Verfahren nicht mehr umsetzbar", sagt Rosengartens Bürgermeister Dirk Seidler. Der Hauptinvestor, der immerhin rund 2/3 der Fläche bebauen möchte, könne das Projekt aufgrund seiner vertraglichen Situation sonst nicht mehr durchführen, so Seidler. "Wenn wir das jetzt nicht auf den Weg bringen, stirbt die ganze Planung."
Der überarbeitete B-Plan für das neue Gewerbegebiet soll im Laufe dieser Woche auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-rosengarten.de) für zwei Wochen zur Ansicht bereitgestellt werden.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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