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Klage gegen Kita-Gebühren - Familie muss fast 1.300 Euro im Monat zahlen

Das Verwaltungsgericht in Stade: 
Juristisch wird sich das Problem der Kita-Gebühren 
wohl nicht lösen lassen, hier ist die Politik gefragt
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    Juristisch wird sich das Problem der Kita-Gebühren
    wohl nicht lösen lassen, hier ist die Politik gefragt
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mi. Stade. Kindergartengebühren sorgen bei Eltern in der Region immer wieder für Ärger. Vielfach fühlen sich Familien - gerade mit mehreren Kindern - durch die Beiträge finanziell übermäßig belastet. Jetzt hat erstmalig eine Familie gegen die Gebühren geklagt - ohne Erfolg.
Ist es noch sozial verträglich, wenn eine Familie, die drei Kinder gleichzeitig in einer Kita hat, dafür im Monat 1.296 Euro zahlen muss? Diese Frage hatte jetzt das Verwaltungsgericht in Stade zu klären. Geklagt hatte eine Familie, die diesen Betrag jeden Monat für die Betreuung und Verpflegung ihrer drei Kinder an die Samtgemeinde Apensen bezahlt. Am Ende zogen die Kläger ihrer Klage zurück.
Die Kläger machten im Rahmen der Verhandlung vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade geltend, dass die Gebühr in ihrer Höhe gegen das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verstoße. Besonders ungerecht sei es, dass die Gemeinde zwar eine Ermäßigung für Geschwisterkinder anbiete, diese aber pro Kind immer nur 30 Euro betrage. Nach Auffassung der Kläger müsse diese gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Höhe ansteigen.
Hintergrund: Die Kläger verfügen über ein Jahresbruttoeinkommen von 66.000 Euro. Damit wurden sie in Apensen in die oberste von sieben Gehaltsstufen eingeordnet. Und mussten demnach monatlich für das erste Kind 394 und für ihre beiden anderen Kindern jeweils 364 Euro zahlen, dazu kommen noch 58 Euro für die Verpflegung pro Monat und Kind.
Samtgemeinde-Bürgermeister Peter Sommer berief sich auf den großen Spielraum, den der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Gebühren einräume. „Änderungen seien Aufgabe der politischen Ebene.“ Das Gericht ließ durchblicken, dass es der Argumentation der Beklagten folgen werde. Am Schluss zogen die Kläger ihre Klage wegen der geringen Erfolgsaussicht und der hohen Gebühren zurück.
Damit ist das Problem juristisch vom Tisch. Doch die Problematik besteht weiter. So berichtete die Klägerin, dass es bei der derzeitigen Gebührensituation für die Familie eigentlich keinen Sinn ergibt, wenn sie ihren Beruf weiter ausübe. Sie habe quasi zu bezahlt, um arbeiten gehen zu können. Die Situation der beiden klagenden Eltern ist kein Einzelfall: Auch in anderen Kommunen klagen Eltern immer wieder über die Gebühren. In der Stadt Buchholz ist sogar eine Familie wegen der hohen Gebühren wieder nach Hamburg zurück gezogen (das WOCHENBLATT) berichtete.
Kommentar:
Systematische Benachteiligung:
Juristisch gibt es wohl nichts zu beanstanden, politisch ist die Höhe der Gebühren - nicht nur in Apensen - eine systematische Benachteiligung für Eltern. Kann es wirklich gewollt sein, dass es sich für Mütter nicht mehr lohnt, zu arbeiten, weil das gesamte Gehalt nur dazu dient, die Kita zu finanzieren. Dazu kommt: Viele Durchschnittsverdiener mit mehreren Kindern sind schlicht auf zwei Einkommen angewiesen. Hier geht Mann bzw. Frau nicht arbeiten um sich beruflich selbst zu verwirklichen, sondern um den Lebensunterhalt bestreiten zu können und den Arbeitsplatz der Frau zu erhalten. Dieses Problem wird von der Politik gar nicht thematisiert. Vielleicht liegt das daran, dass in den Räten und Parlamenten meist alte, gut situierte Männer sitzen, sich in die heutige Lebens- und Arbeitssituation einer jungen Familie nicht mehr hinein versetzen können und sich bei ihren Entscheidungen auf den eigenen Erfahrungshorizont zurückziehen, als der Kindergarten noch dazu diente, dass Mama mal einen (kinder)freien Vormittag hatte...
Mitja Schader

Redakteur:

Mitja Schrader

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