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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Bußgeldbescheid: Beim Landkreis Harburg nachgefragt und gleich angeklagt

Mit dem Bescheid fing alles an: Eine einfache Nachfrage kostet Jörg Hildebrand jetzt viel Geld
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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mi. Landkreis. „Wer geblitzt wird, bezahlt am besten sofort. Das ist in jedem Fall günstiger als eine Nachfrage zu stellen, die hat mich 200 Euro gekostet.“ Jörg Hildebrand hatte statt ein angedrohtes Verwarngeld von 30 Euro zu bezahlen, beim Kreis nachgefragt, wo genau er geblitzt worden ist. Er war stutzig geworden, weil er die Angabe des Kreises „Kilometer 18,4“ auf der A7 bei Flensburg lokalisierte.
Doch anstatt einer einfachen Klarstellung, dass er auf der A7 am Maschener Kreuz geblitzt wurde, dass es auch dort einen Kilometer 18,4 gibt, startet der Kreis ein aufwendiges Ermittlungsverfahren, inklusive Fotoabgleich mit dem Melderegister. Dabei hat Hildebrand nie bestritten, derjenige auf dem Beweisfoto zu sein. Dann erhält der Temposünder einen Bußgeldbescheid. Ohne Erklärung - nur die Forderung hat sich erhöht. Dazu gekommen sind Gebühren, insgesamt will der Kreis jetzt 58 Euro von Hildebrand eintreiben.
Jörg Hildebrand ist kein Jurist, ihm wird die Sache mulmig. Er schaltet einen Anwalt ein. Der Rechtsbeistand legt Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht.
Erst kurz vor dem Prozess erhält der Anwalt dann die entscheidende Information: „Der Messpunkt liegt nicht in Flensburg, sondern in Maschen“, schreibt die Behörde mit dem Hinweis, dass die Sache nunmehr der Staatsanwaltschaft übergeben worden sei. Jörg Hildebrand: „Da war der ganze Vorgang schon losgetreten, der Anwalt beauftragt, deswegen habe ich mich entschieden, vor Gericht zu ziehen.“ Die Verhandlung dauert nicht mal zehn Minuten. Das Verfahren wird eingestellt. „Der Richter hat mir Recht gegeben, dass der Bescheid verwirrend ist“, erklärt Jörg Hildebrand. Doch die Freude über den „Sieg“ währte nur kurz. Denn die Kosten für das Verfahren trägt zwar die Staatskasse, nicht aber die sonstigen angefallenen Auslagen. Unterm Strich bleibt Hildebrand auf rund 200 Euro sitzen.
Das Geld will er vom Landkreis erstattet haben, schließlich wäre alles nicht passiert, hätte man ihn und seine Frage ernst genommen. „Dann hätte ich gezahlt und fertig.“ Doch die Behörde wiegelt ab, der Fall sei dreimal geprüft worden, der Sachbearbeiter habe sich korrekt verhalten, teilte ihm Behördenchef Friedrich Goldschmidt mit. Über so viel Ignoranz kann Jörg Hildebrand nur den Kopf schütteln. „Das Gericht sagt etwas anderes, dennoch ist man beim Landkreis nicht bereit, den Fehler zuzugeben.“

Kommentar:
So schafft man künstlich Beschäftigung
Ständig klagen Behörden über zu viel Arbeit, die Personalkosten in den Ämtern steigen stetig. Immer weniger Bürger werden von immer größeren Behörden verwaltet. Der Fall von Jörg Hildebrand zeigt, warum das so ist. Ein Sachverhalt, der mit einem simplen Zweizeiler aus der Welt zu schaffen wäre, bringt eine Verwaltungsmaschinerie ins Rollen, die stur nach Vorschrift einen Verfahrensschritt an den nächsten reiht und so Behörden, Staastsanwaltschaft und Richter unnötig in Beschäftigung hält. Der Leidtragende ist im vorliegenden Fall Jörg Hildebrand - immer aber der Steuerzahler, der diesen Behörden-Autismus finanzieren muss.

Mitja Schrader

Redakteur:

Mitja Schrader

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