Toppenstedt
"Das stinkt doch zum Himmel!": Verendetes Pferd wurde erst nach drei Tagen abgeholt

Erbärmlicher Anblick am Straßenrand: das für den Abtransport durch den Tierbeseitiger bereitgelegte verendete Pferd
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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ce. Toppenstedt. "Das stinkt doch zum Himmel! Man kann ein totes Tier doch nicht so lange liegen lassen." Das sagt Uta Z. (Name von der Redaktion geändert) aus Toppenstedt (Landkreis Harburg). Sie hatte in einem Stall auf ihrem Anwesen eine Reitpony-Stute untergestellt, die am vorvergangenen Samstag an sogenannter Dampfigkeit, einer Lungenkrankheit, verendete - und erst nach gut drei Tagen am vergangenen Dienstag vom Tierkörper-Beseitigungsunternehmen abgeholt wurde.
"Unmittelbar nachdem das Pferd gestorben war, habe ich noch am gleichen Tag bei der Tierbeseitigungs-Firma angerufen. Zuerst habe ich nur den Anrufbeantworter erreichen können. Etwas später sprach ich mit einem Mitarbeiter, und der sagte, man werde sich der Sache annehmen", berichtet Uta Z. gegenüber dem WOCHENBLATT. Auch die Besitzerin des Pferdes habe bei den zuständigen Stellen angerufen und Druck gemacht.
Um den Abtransport des Tierkadavers zu erleichtern, musste Uta Z. ihn an die Straße legen und mit Tüchern zum Schutz vor der Witterung und Ungeziefer abdecken. Je länger das Pferd, das von Gasen aufgebläht wurde, dort lag, desto mehr Fliegen und Maden lockte es auch aufgrund der hohen Sommertemperaturen an. Zudem machte sich im Wohngebiet rund um Uta Z. Verwesungsgeruch breit. "Das ist ein gerade bei dieser Hitze ein unzumutbaren Zustand. Da muss doch blitzschnell gehandelt werden", ärgerte sich Z. Gehandelt wurde schließlich am Dienstagabend vergangener Woche, als der Tierbeseitiger dann tatsächlich kam.
"Alle Landkreise haben die Tierkörper-Beseitigungspflicht über einen einheitlichen Vertrag mit privaten Tierkörper-Beseitigungsunternehmen geregelt", erklärte Bernhard Frosdorfer, Pressesprecher des Kreises Harburg, auf WOCHENBLATT-Anfrage. Überwacht werde die Einhaltung des Vertrages vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). "Eine gesetzliche Frist, in der ein verendetes Tier abgeholt werden muss, gibt es nicht. Es sollte aber so schnell wie möglich geschehen. Dies tat das vom Kreis Harburg beauftragte Beseitigungsunternehmen auch bei dem Pferd. Es hat nach unseren Informationen etwas länger gedauert, weil noch weitere unter anderem als Folge der Hitze verendete Tiere in der Region abgeholt werden mussten."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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