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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Schützenplatz Salzhausen: Keine Annäherung zwischen Gemeinde und Investor
"Spruchreife Lösung gibt es noch nicht"

Das Areal ist laut geltendem Bebauungsplan als "Sondergebiet Schützenplatz" ausgewiesen | Foto: ce
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  • Das Areal ist laut geltendem Bebauungsplan als "Sondergebiet Schützenplatz" ausgewiesen
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ce. Salzhausen. Vor knapp zwei Monaten beschloss der Salzhäuser Gemeinderat, dass die Kommune ihr Vorkaufsrecht beim Schützenplatz nicht ausüben wird. Damit bleibt die gut 6.000 Quadratmeter große Fläche im Besitz von Investor Steffen Lücking aus Langenrehm, der mit der Schützenkompanie einen entsprechen Kaufvertrag unterzeichnet hat. "Auf der Fläche denkbar wären beispielsweise ein Mehrgenerationenhaus oder Wohnen für Senioren", hatte Lücking nach der Ratssitzung gegenüber dem WOCHENBLATT erklärt. Doch seitdem haben keine weiteren Gespräche zwischen ihm und der Gemeinde stattgefunden. "Der Rat der Gemeinde hat im September 2019 mehrheitlich entschieden, dass der gültige Bebauungsplan nicht geändert wird und die Fläche somit weiterhin als 'Sondergebiet Schützenplatz' ausgewiesen bleibt", erklärt Gemeindedirektor Wolfgang Krause auf WOCHENBLATT-Anfrage.
"Noch gibt es zwar keine spruchreife Lösung, aber auf lange Sicht wird auf dem Gelände etwas geschehen können oder sogar müssen", sagt Steffen Lücking. Er setzt dabei auch auf den sich mit den Kommunalwahlen 2021 neu bildenden Gemeinderat. "Es muss ja irgendwann geklärt werden, was mit dem auf dem Platz befindlichen Gebäude wird und ob das Areal eine Brache werden soll."

Das Areal ist laut geltendem Bebauungsplan als "Sondergebiet Schützenplatz" ausgewiesen | Foto: ce
"Irgendwann muss etwas geschehen": Investor Steffen Lücking | Foto: ts
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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