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Streit um Salzhäuser Baugebiet "Witthöftsfelde": Gewerbe fordert "Pufferzone" zur Wohnbebauung

An der Grenze zwischen Betriebsgelände und geplanter Wohnbebauung: Hans-Hermann Menke (li.) und Ulf Moderer
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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ce. Salzhausen. Der Streit zwischen der Gemeinde Salzhausen und Anliegern des geplanten Neubaugebietes "Witthöftsfelde" um den Bebauungsplan für das Gebiet geht in eine neue Runde. Das Landmaschinentechnik-Unternehmen Hünert + Kramp und der Zimmereibetrieb Moderer hatten vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gegen den Plan geklagt, weil sie ihre Flächen-Belange nicht genügend berücksichtigt sahen. Das Gericht hatte den Plan daraufhin außer Vollzug gesetzt und die Kommune einen neuen, überarbeiteten Entwurf aufgestellt (das WOCHENBLATT berichtete). "Noch immer halten wir den Abstand der möglichen Wohnbebauung westlich unseres Betriebsgeländes mit angrenzendem Probelaufplatz für zu gering. Nachbarschaftliche Konflikte werden unvermeidbar", erklärten Hünert + Kramp-Geschäftsführer Hans-Hermann Menke und Zimmerei-Inhaber Ulf Moderer jetzt bei einem Pressetermin. Als "einzige Möglichkeit" sehen sie die Einrichtung einer "Pufferzone" aus wenig störendem Gewerbe, die den Übergang zum eigentlichen Wohngebiet bilden könnte.
Laut Menke plant ein Investor im Witthöftsfelde den Bau einer altersgerechten Wohnanlage - nur etwa 15 Meter neben dem Probelaufplatz für die Landmaschinen. Trotz der im B-Plan vorgesehenen, 2,70 Meter hohen Lärmschutzwände befürchten Menke und Moderer "negative Auswirkungen" für ihre Betriebe. "Die Landmaschinen sind teilweise vier Meter hoch und sehr laut", erklärte Menke. Rückendeckung bekommen die Unternehmer von der Industrie- und Handelskammer und von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, die ebenfalls Konfliktpotential sehen. "Wir wollen nicht die Planung torpedieren, sondern nur in Ruhe arbeiten", räumten Menke und Moderer ein.
"Ein aktiver Lärmschutz ist im Bebauungsplan auch nach Ansicht unseres Gutachters gegeben - nämlich durch die Schutzwand und durch die sogenannte Riegelbebauung bei den Wohneinheiten", erklärte Gemeindedirektor Wolfgang Krause gegenüber dem WOCHENBLATT. Bei der Riegelbebauung sollen an der zum Gewerbeterrain gelegenen Hausseite im Erdgeschoss und im 1. Stock geschlossene Laubengänge errichtet werden, von wo aus man dann die Wohnungen gelange. Noch bis 7. März - so Krause - könnten im Rahmen der Auslegung des neuen Planentwurfs Bedenken vorgebracht werden. Diese würden dann vom Planungsbüro und vom Gutachter erneut geprüft. Am 7. April haben dann Bauausschuss und Gemeinderat die Planung wieder auf der Tagesordnung. Wolfgang Krause: "In jedem Fall haben wir den Unternehmen Bestandsschutz zugesagt."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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