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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

ADFC fordert auf umstrittener Ausbau-Route Vierhöfen-Garstedt "Radweg statt Rennstrecke"
"Fehlende Sicherung für Radler und Fußgänger ist nicht vermittelbar"

Auf der Verbindungsstraße: Der blaue Zollstock zwischen Radfahrer und Traktor ist auf 1,50 Meter aufgeklappt. Selbst so wird laut ADFC der 
Mindestabstand nicht erreicht - erst recht nicht, wenn Lkw mit 2,55 Metern 
Breite vorbeifahren   Foto: ADFC-Kreisverband Harburg
  • Auf der Verbindungsstraße: Der blaue Zollstock zwischen Radfahrer und Traktor ist auf 1,50 Meter aufgeklappt. Selbst so wird laut ADFC der
    Mindestabstand nicht erreicht - erst recht nicht, wenn Lkw mit 2,55 Metern
    Breite vorbeifahren Foto: ADFC-Kreisverband Harburg
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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ce. Vierhöfen/Garstedt. Wie sicher sind Radfahrer nach dem geplanten, umstrittenen Ausbau der Verbindungsstrecke von Vierhöfen nach Garstedt von derzeit 4,60 Meter auf eine Breite von 5,50 Metern? Das wollte jetzt der ADFC-Kreisverband Harburg bei einer Fahrradtour herausfinden - insbesondere vor dem Hintergrund, dass beidseitig nach jeweils weiteren 25 Zentimetern Befestigungsstreifen die neuen Leitplanken angedacht sind, aber kein Radweg (das WOCHENBLATT berichtete). Die Straße wäre damit insgesamt sechs Meter breit.
Die Samtgemeinde Salzhausen erhält für den Straßenausbau vom Land Niedersachsen eine Förderung von rund 951.000 Euro und muss einen Eigenanteil von 784.000 Euro zahlen. Bedingung für den Zuschuss: Von Ortsschild zu Ortsschild darf Tempo 100 gefahren werden. "Eine Sicherung für den Rad- und Fußverkehr ist nach dem Ausbau bisher nicht vorgesehen. Das ist in unseren Augen heute nicht mehr vermittelbar", macht ADFC-Kreisvorsitzende Karin Sager ihrem Unmut Luft.
Bei ihrer Test-Tour demonstrierten die ADFC-Radler mit Unterstützung des Fahrers eines 2,30 Meter breiten Traktors, wie künftig ein Überholmanöver auf der Route aussehen könnte. "Die Straße wäre dann nicht so breit, dass ein Traktor oder ein Lkw mit 2,55 Metern Breite einen Radfahrer mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand überholen könnte", gibt Karin Sager zu bedenken. Wenn Radler und Traktor nur 80 Zentimeter von der Leitplanke entfernt unterwegs seien (25 Zentimeter Seitenbefestigung und 45 Zentimeter Abstand von der Teerkante), herrsche - so Sager - ein "faktisches Überholverbot". Sie verweist auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach beim Überholen von Radfahrern ein Mindestabstand von 1,50 Metern in und von zwei Metern außerhalb von Ortschaften einzuhalten ist. Wer beim Überholen lediglich einen Abstand von 40 Zentimetern halte, begehe "einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".
Der ADFC-Kreisverband bleibt daher bei seiner Forderung nach einer Fahrradstraße oder einem separaten Radweg im Falle eines Ausbaus. Der Verband wolle "keine Rennstrecke und nur Schutz durch Leitplanken für Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind".

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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