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Bürgermeister dürfen sich nicht am Amtssitz fotografieren lassen
Wahlkampfregeln aus Absurdistan

Salzhausens Verwaltungschef Wolfgang Krause  Foto: ce
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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ce/mum. Salzhausen/Hanstedt. "Wir können uns nicht im Rathaus treffen, weil dort keine Fotos erlaubt sind. Wir müssen an einem neutralen Ort miteinander sprechen." Der WOCHENBLATT-Reporter fühlte sich wie in einem Agententhriller aus Absurdistan, als er jetzt bei Salzhausens Verwaltungschef Wolfgang Krause (63, parteilos) um einen Interviewtermin zur Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl am 26. Mai bat. Der Termin konnte nicht im Rathaus stattfinden, da zur Wiederwahl antretende Oberhäupter von Städten und Kommunen per Gesetz im Wahlkampf nicht an ihrem Amts-Schreibtisch oder vor dem Rathaus fotografiert werden dürfen, um Gegenkandidaten nicht zu benachteiligen. Der Clou im vorliegenden Fall: Weder Krause noch sein ebenfalls erneut antretender Hanstedter Amtskollege Olaf Muus (parteilos) haben Gegenkandidaten, die Bürger müssen auf den Wahlzetteln lediglich "Ja" oder "Nein" ankreuzen. Unter anderem darf auf dem obligatorischen Foto auch das Rathaus nicht zu sehen sein. "Ich fühle mich durch die gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt", so Krause.
Diese Regelung ist nicht das Einzige vorüber die beiden Verwaltungschefs den Kopf schütteln. Die künftigen Amtsinhaber werden für sieben, nicht mehr für acht Jahre gewählt. Künftig sollen die Amtszeiten sogar nur noch fünf Jahre betragen - parallel zu den Kommunalwahlen. "Die Entscheidungswege dauern aber immer länger, und es kann nicht im Sinne einer Gemeinde sein, wenn der Bürgermeister stets den Wahlkampf im Hinterkopf haben muss", so Muus.

Salzhausens Verwaltungschef Wolfgang Krause  Foto: ce
und Olaf Muus (Hanstedt). Fotos: ce/mum
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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