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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Gründung einer Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft: "Im Grundmodell herrscht Einigkeit"

Unruhe im Kreistag: Das Thema „Gründung einer Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft“ spaltete die Lager
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Kreistag des Landkreises Harburg: Trotz Kontroversen wurde der Einstieg in die „Kommunale Wohnungsbaugesellschaft“

ab. Hittfeld. Hoch her ging es am vergangenen Dienstagnachmittag während der Sitzung des Kreistages in der Burg Seevetal in Hittfeld. Hatte Rudolf Meyer (CDU), Vorsitzender des Kreistages, zu Beginn noch gescherzt, angesichts des Fußballspiels der Deutschen bei der EM könnte die mehr als 26 Punkte umfassende Tagesordnung flott durchgearbeitet werden, war es spätestens beim Thema „Gründung einer Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft“ mit der guten Laune vorbei.

Zwar sprachen sich die Politiker für eine Gründung und damit für den Einstieg in den „Kommunalen Wohnungsbau“ aus, doch nicht ohne - teils hitzig - rund eineinhalb Stunden darüber zu debattieren. Noch während der Erste Kreisrat Kai Uffelmann in seiner Einführung erläuterte, man habe viele Kommunen aufgesucht, im Grundmodell herrsche Einigkeit, kochte die Stimmung im Saal bereits hoch. Von der zu wählenden Gesellschaftsform über die Frage, wie eine gerechte Verteilung aussehe bis hin zu was passiere, wenn in den Kommunen nicht die erforderlichen 70 Prozent des Stammkapitals zusammenkämen, reichten die Wortbeiträge. Der Vorschlag der Grünen, eine gemeinnützige GmbH zu gründen, ging in der allgemeinen Unruhe unter.

„Es muss doch möglich sein, heute einen Beschluss zu fassen“, forderte Dr. Hans-Heinrich Aldag (CDU). Es gehe hier nicht darum, einen Gesellschaftsvertrag zu verabschieden, sondern ein Stück weiterzukommen, so der Fraktionsvorsitzende.
Irritation gab es auch von Seiten des Landrates. Er sei davon ausgegangen, dass man sich in einem laufenden Prozess befände, äußerte sich Rempe. „Wir sollten an einer Konkretisierung der Pläne arbeiten und uns nicht gegenseitig das Feld streitig machen“, so der Landrat.

Darum geht es: Mit allen kreisangehörigen Kommunen und der Sparkasse Harburg-Buxtehude plant der Landkreis, eine „Kommunale Wohnungsbaugesellschaft“ zu gründen. Dabei soll neben sozialem Wohnungsbau auch erschwinglicher Wohnraum entstehen. Mit einem Stammkapital von 45 Millionen Euro soll dieses Vorhaben umgesetzt werden, wovon der Landkreis 17 Millionen Euro, die Sparkasse Harburg-Buxtehude 4,5 Millionen Euro und die zwölf Kommunen gemeinsam 23,5 Millionen Euro beitragen. Mindestens 70 Prozent des Stammkapitals sind für die Gründung der Gesellschaft erforderlich. Davon will diese in einem Zeitraum von fünf Jahren im Landkreis 1.000 Wohnungen bauen. 30 Prozent sozialer Wohnungsbau sind darin vorgesehen. Um den Kommunen den Einstieg jedoch zu erleichtern, soll das Stammkapital zunächst nur 100.000 Euro betragen.

„Kommunaler Wohnungsbau“: Fünf Fragen an den Ersten Kreisrat Kai Uffelmann

„Das Müssen wir zusammen machen“

Der Erste Kreisrat Kai Uffelmann hat sich mit der Gründung einer „Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft“ intensiv auseinandergesetzt. Dem
WOCHENBLATT gewährte er einen tieferen Einblick in die komplexe Materie.

WOCHENBLATT: Herr Uffelmann, was sind die Vorteile der Gründung einer „Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft“?
Kai Uffelmann: Für dieses Vorhaben braucht es eine gewisse Größe, das heißt, für jede einzelne Kommune wäre der Verwaltungsaufwand, selbst eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, viel zu hoch. Als „Kommunale Wohnungsbaugesellschaft“ können wir anders agieren. Wer eine Wohnung sucht, könnte sich landkreisweit, von der Nordheide bis zur Elbe, orientieren. Das Angebot, was wir aufstellen wollen - 8,50 Euro pro Quadratmeter - könnten sich einzelne Kommunen und private Anbieter kaum leisten.

WOCHENBLATT: Es gibt bereits sozialen Wohnungsbau. Warum engagiert sich der Landkreis nicht hierfür?
Kai Uffelmann: Der Landkreis wird keinen sozialen Wohnungsbau betreiben. Er ist zu teuer. Bei einem Mietpreis von 5,60 Euro Miete pro Quadratmeter würde der Landkreis an seine finanziellen Grenzen stoßen. Wir wollen auch eine Ghettoisierung vermeiden. Geplant ist solider mittelständischer Wohnungsbau, der in jeder Kommune den gleichen Standard hat. Zu 70 Prozent sollen dort Mieter mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro und zu 30 Prozent Empfänger von Transferleistungen einziehen.

WOCHENBLATT: Wer verwaltet und kontrolliert die kommunale Wohnungsbaugesellschaft?
Kai Uffelmann: Als Gesellschaftsform wird eine GmbH angestrebt, die in ihren Gesellschafterversammlungen vereinbart, wo, wann und wie gebaut wird. Sie agiert selbstständig auf privatrechtlicher Basis ohne Einfluss der Kreisverwaltung.

WOCHENBLATT: Wie fällt die Verteilung aus? Wann wird wo gebaut?
Kai Uffelmann: Fakt ist, dass der Landkreis nicht in jeder Kommune gleichzeitig bauen kann. Es geht nicht nach dem Windhund-Prinzip: Wer zuerst kommt, kann aus dem Vollen schöpfen. Hier ist in jeder einzelnen Gemeinde Bauleitplanung gefragt. In manchen Kommunen stehen Flächen zur Verfügung, in anderen noch nicht. Aber die Planungen, landkreisweit 1.000 Wohneinheiten in fünf Jahren zu erstellen, stehen fest.

WOCHENBLATT: Welche Gegenargumente bringen Kritiker vor?
Kai Uffelmann: Ein Hauptargument lautet, dass der freie Wohnungsmarkt das Problem der Wohnungsknappheit selbst lösen würde. Soll heißen: Es wird immer Menschen geben, die die geforderten Mieten zahlen können, beispielsweise jene, die in Hamburg arbeiten und in Buchholz wohnen. Da kommen Familien, Alleinerziehende, Senioren, Behinderte schnell zu kurz. Mit unserem geplanten Angebot von 8,50 Euro dämpfen wir den Markt ein. Das ist der richtige Weg.

• Auch auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Appel steht der „Kommunale Wohnungsbau“ auf der Tagesordnung. Die Sitzung findet am Dienstag, 28. Juni, um 20 Uhr im Gasthaus „Deutsches Haus“ in Appel statt.

Unruhe im Kreistag: Das Thema „Gründung einer Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft“ spaltete die Lager
Lieferte einen Sachstandsbericht: der Erste Kreisrat Kai Uffelmann | Foto: Landkreis Harburg
Redakteur:

Alexandra Bisping

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