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Satzung geplant
Seevetal: Eigentümer sollen auf eigenem Grund entwässern

Hittfeld im Jahr 2018: Nach Starkregen steht die Kirchstraße unter Wasser | Foto: Gemeinde Seevetal
  • Hittfeld im Jahr 2018: Nach Starkregen steht die Kirchstraße unter Wasser
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ts. Seevetal. Die Gemeinde Seevetal will mit Hilfe einer Oberflächenentwässerungssatzung die Versickerung von Niederschlagswasser fördern und der Gefahr von Überschwemmungen von Straßen und Gebäuden entgegenwirken. Angesichts von Kosten, die dabei auf Grundstückseigentümer zukommen können, dürfte das Interesse an dem technisch klingenden Prozedere groß sein. Der Wegeausschuss des Seevetaler Gemeinderats beschäftigt sich am Dienstag, 7. Juli, mit dem Entwässerungsproblem (ab 17 Uhr, Burg Seevetal, Am Göhlenbach 12).
Baugrund in Seevetal ist begehrt. Aber weil zunehmend ältere Gebäude abgerissen und von deutlich größeren Mehrfamilienhäusern ersetzt werden, nimmt die Bodenversiegelung bedenklich zu. Die Folge: Zukünftig fallen größere Wassermassen an, die das Kanalnetz nur noch in seltenen Ausnahmefällen aufnehmen könne, warnt das Tiefbauamt der Gemeinde.
Überschwemmungen in Seevetaler Ortschaften haben bereits öfter für Aufregung gesorgt: Zum Beispiel, als im Jahr 2018 die Kirchstraße in Hittfeld überflutete oder als 2012 die Hauptkreuzung in Meckelfeld unter Wasser stand und Keller mit Wasser vollliefen.
In zwölf der vergangenen 15 Jahre sei es in Seevetaler Ortschaften zu Starkregenereignissen gekommen, die eigentlich nur alle 50 oder 100 Jahre vorkommen sollten, sagt Rainer Mencke, stellvertretender Leiter des Tiefbauamts. Und das, obwohl in Seevetal bereits 65 Regenrückhaltebecken das Wasser binden. Der Bau zusätzlicher Becken sei keine Option. "Damit sind wir bereits norddeutscher Meister", sagt Diplom-Ingenieur Mencke. Zum Vergleich: Auf dem Gebiet der Stadt Buchholz befinden sich 50 Regenrückhaltebecken.
Mit der Oberflächenentwässerungssatzung will die Gemeinde die Rechtsgrundlage schaffen, die Priorität zur Versickerung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken festzusetzen. Grundstückseigentümer würden verpflichtet, das Niederschlagswasser an der Grundstücksgrenze zur Straße abzufangen und zu versickern oder gedrosselt in den Regenwasserkanal einzuleiten.
Denn als Problem hat die Gemeindeverwaltung ausgemacht, dass sich sehr viele Grundeigentümer nicht darum kümmerten, das Wasser auf dem eigenen Grundstück abzufangen, sondern den Niederschlag auf öffentliche Straßen und Flächen strömen lassen. Manche würden Grundstückszufahrten eigenmächtig absenken, damit der tiefergelegte Sportwagen in die Tiefgarage fahren könne.
Der Satzungsentwurf sieht vor, Grundeigentümer rückwirkend zu verpflichten. Das dürften Verwaltungsrechtler kritisch sehen. "Wir schaffen nur den Zustand, den das Wassergesetz seit langem vorsieht", sagt dagegen Rainer Mencke.
Grundeigentümer, die in Ortschaften mit starkem Gefälle leben und bisher den Niederschlag auf öffentlichen Grund ableiten, könnten zu Baumaßnahmen aufgefordert werden. Das ist laut Verwaltung vor allem in Maschen, der Horster Heide, Hittfeld-Waldesruh und in der Siedlung "Auf dem Horn" in Ramelsloh der Fall. Grundeigentümer könnten aufgefordert werden, an ihren Grundstückszufahren sogenannte Gassen oder Kantenrinnen einzubauen. Die Kosten: etwa 500 bis 1.000 Euro.
Eine Einleitgebühr für Regenwasser aus versiegelten Flächen sieht die Satzung nicht vor. Für die Verwaltung ist das geplante neue Ortsrecht ohne Alternative. Entwässerungsexperte Rainer Mencke: "Wir schützen damit die Umwelt, leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und verhindern Überschwemmungen."

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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