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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Schlamperei bei der Post!? - Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft landete bei WOCHENBLATT-Leser

Diese Akte lag beim WOCHENBLATT-Leser im Briefkasten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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thl. Seevetal. Da staunte der WOCHENBLATT-Leser nicht schlecht, als er einen Briefumschlag öffnete und plötzlich eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Lüneburg in der Hand hatte. "Das Schreiben lag in meinem Briefkasten, obwohl es an einen Rechtsanwalt in Fleestedt adressiert war", so der Mann, der anonym bleiben möchte.
Schlamperei bei der Post? Offensichtlich ja. Denn die Adresse des Anwaltes ist korrekt. Nur, dass die Akte dort nicht zugestellt wurde. War der Postbote im Feiertagsstress?
Gerhard Berger, Leitender Oberstaatsanwalt in Lüneburg, bedauert den Vorfall: "Es darf nicht sein, dass Ermittlungsakten, gleich welchen Inhaltes, in fremde Hände gelangen." Das sieht auch der WOCHENBLATT-Leser so. Er sagt: "Ich wäre nicht begeistert, wenn Akten über mich durch die Weltgeschichte geisterten."
Das Versenden von Akten über den "normalen" Postwege - also nicht als Einschreiben oder per Zustellungsurkunde - ist allerdings gängige Praxis. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Berger dem WOCHENBLATT. "Alle Anwälte, die beim Landgericht kein Postfach haben, bekommen Akten auf diese Weise übersandt. Das machen Polizei und Gerichte übrigens genauso." Bei der Staatsanwaltschaft würden jährlich über 40.000 Ermittlungsverfahren geführt. Die Anzahl der Akten, die durch Zustellungen Irrwege durchlaufen oder gänzlich abhanden kommen, könne man an einer Hand abzählen, so Berger weiter. "Wir werden aber, so wie wir es immer machen, prüfen, wie es zu dieser Fehlzustellung kommen konnte", verspricht der Behördenleiter.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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