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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Die Urlaubszeit genießen

Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres - doch man sollte für den Notfall seine Rechte kennen | Foto: djd/metavirulent
  • Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres - doch man sollte für den Notfall seine Rechte kennen
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JOBS und KARRIERE

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Damit alles rund läuft und Probleme schnell geklärt werden: Wichtige Tipps für Reisende

(kb). Die Urlaubszeit steht vor der Tür - Sommer, Sonne und Strand sind zum Greifen nah. Doch was ist, wenn der Flieger ausfällt, das Gepäck verloren geht oder sich das im Katalog oder online so herrlich angepriesene Hotel als Bruchbude entpuppt? Und soll ich meine Last-Minute-Reise noch schnell online buchen oder lieber ins Reisebüro gehen?
Das WOCHENBLATT fasst einige wichtige Tipps für Urlauber zusammen:

Internet oder Reisebüro? Online ist immer günstiger? Keinesfalls, sagt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn Im Internet lauern hinter vermeintlichen Schnäppchen häufig Zusatzkosten und Gebühren. Reisebüros hingegen punkten mit Beratung und Fachkenntnis. Grundsätzlich gilt: Achten Sie im Internet auf die eindeutige und vollständige Beschreibung der Leistungen. Achten Sie auf einen transparenten Buchungsablauf , speichern Sie einzelne Buchungsschritte bzw. drucken Sie diese aus. Achten Sie darauf, dass Sie eine Buchungsbestätigung bekommen. Bei Pauschalreisen - online oder beim Reisebüro vor Ort - muss der Reiseveranstalter Ihnen vor Antritt der Reise einen Sicherungssschein aushändigen, der vor der Insolvenz des Reiseveranstalters schützt. Erst anschließend müssen Sie die den Reisepreis (auch die Anzahlung) bezahlen.

Welche Versicherungen brauche ich? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät gesetzlich Versicherten in jedem Fall zu einer Auslandskrankenversicherung. Zwar habe man innerhalb der EU ein Recht auf Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, anfallende Zahlungen und Eigenanteile würden sich aber oft an den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes orientieren. Zudem kämen gesetzliche Krankenkassen für Krankentransporte bzw. Rücktransporte nicht auf. Auslandskrankenversicherungen sind günstig zu bekommen, Einzelpersonen zahlen ab ca. 8 Euro, Familien mit Kindern sind ab etwa 18 Euro versichert.
Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung kann sinnvoll sein, von einer Reisegepäckversicherung hingegen rät die Verbraucherzentrale eher ab. Denn hier gilt in der Regel die eigene Sorgfaltspflicht: Wer sein Gepäck nicht permanent im Blick hat, genießt keinen Versicherungsschutz. Auch eine Reisehaftpflichtversicherung oder eine Reiseunfallversicherung sind in der Regel nicht notwendig. Hier genügen die Private Haftpflichtversicherung, die weltweit gilt, und die private Unfallversicherung.

Der Flug ist verspätet oder fällt aus? Je nach Ausmaß der Verzögerung stehen Flugreisenden Ausgleichszahlungen (bei einer Ankunftverspätung von mehr als drei Std.), Unterstützungs- (bei einer Abflugverzögerung von mehr als fünf Std.) und/oder Betreuungsleistungen (bei einer Abflugverzögerung von mehr als zwei Std.) zu. Diese Ansprüche sind in der Fluggastrechteverordnung der EU geregelt und werden gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht. Pauschalreisende können Ansprüche auch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Zu den Betreuungsleistungen gehören beispielsweise Mahlzeiten, Getränke und kostenlose Telefonate, die Unterstützungsleistungen umfassen u.a. die Erstattung der Ticketpreise oder eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel.
Werden Reisende erst am Flughafen über Flugstörungen oder -ausfälle informiert, ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, sie über ihre Rechte aufzuklären.

Das Gepäck ist weg? Kommt der Koffer nicht am Zielort an oder wird beschädigt, haften in der Regel Reiseveranstalter und Beförderungsunternehmen. Bei Pauschalreisen entsteht durch verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck ein Reisemangel, für den dem Reisenden ein Nachlass auf den Reisepreis zusteht. Den Verlust sollte man schnellstmöglich dem Reiseveranstalter melden - entweder beim Reiseleiter vor Ort oder telefonisch in Deutschland. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Mängelanzeige.
Wurde eine Flugreise direkt beim Beförderungsunternehmen gebucht, müssen sich Reisende an selbiges wenden. Die Haftung ist im Montrealer Übereinkommen geregelt, darin ist festgelegt, dass die Fluggesellschaft auch dann haften muss, wenn sie nicht direkt für die Beschädigung und den Verlust des Gepäcks verantwortlich ist. Das gilt allerdings nicht für das Handgepäck, hier muss eine direkte Beteiligung des Personals vorliegen. In jedem Fall sollten alle wichtigen Wertgegenstände im Handgepäck verstaut sein, denn selbige werden bei einem Kofferverlust nicht ersetzt.
Verloren gegangene oder beschädigte Koffer sollten innerhalb von sieben Tagen schriftlich gemeldet werden, am Flughafen kann man dies auch am Schalter der Fluggesellschaft tun. Die Verbraucherzentrale rät, den Inhalt des Koffers aufzulisten und den Wert möglichst konkret nachzuweisen. Ersetzt wird nur der Zeitwert. Die Höchstgrenze beim Schadenersatz liegt bei 1.213 Euro.

Mängel vor Ort: Wer während der Reise Mängel feststellt, sollte diese unverzüglich beim Veranstalter (nicht beim Hotelier) anzeigen und Abhilfe fordern. Sinnvoll ist ein schriftliches Mängelprotokoll. Passiert nichts, sollte man erneut reklamieren oder ein Fax an den Reiseveranstalter schicken. Nach Reiseende sollten Urlauber beim Reiseveranstalter (nicht beim Reisebüro) unverzüglich Erstattungsansprüche anmelden. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür Musterbriefe.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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