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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Hammer-Attacke in Freiburg: Die Schläge hätten töten können

Der Angeklagte beim Prozessauftakt
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Prozess-Fortführung in Stade / Medizinischer Gutachter: "Zum Glück keine Lochbrüche" / Habgier als Motiv?

tp. Stade/Freiburg. Der Angriff war lebensbedrohlich: Zu diesem Schluss kam der Gerichtsmediziner am Mittwoch bei der Fortführung des sogenannten Hammerschlag-Prozesses vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stade. Wie berichtet, muss sich ein schwer drogenabhängiger und psychisch kranker Angeklagter (30) aus Schleswig-Holstein wegen versuchten Mordes aus Habgier und schweren Raubes verantworten.

Der Geständige soll im März eine Mutter (44) und ihre damals 13-jährige Tochter in Freiburg in ihrem Haus mit einem Hammer attackiert und ihnen schwere Kopfverletzungen zufügt haben. Ihm droht die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.

Aufgrund von Berichten behandelnder Ärzte im Stader Elbe-Klinikum und Fotos aus den Ermittlungsakten schloss der Hamburger Gutachter und Gerichtsmediziner Dr. Axel Heinemann auf 20 bis 30 Einzelverletzungen, die die arbeitslose Zahnarzthelferin bei dem Blitzüberfall in den Osterferien erlitt. Mit dem geschätzt 400 bis 500 Gramm schweren, haushaltsüblichen Hammer traf er das Opfer nach aktuellen Erkenntnissen drei Mal direkt auf die Schädeldecke und ein Mal unter dem Auge. Dutzende weitere Hiebe konnte das Opfer abwehren, erlitt blutende Platzwunden und Blutergüsse. Im Todeskampf, bei dem sie den Angreifer nach eigenen Angaben mit gekreuzten Armen abwehrte, trug die Mutter zahlreiche Hämatome an den Unterarmen und Händen davon, außerdem eine Gehirnerschütterung, einhergehend mit Übelkeit und Erbrechen.

Gegen die Angstzustände - sie hat nach eigenem Bekunden noch Stunden nach der Attacke "die Augen des Angreifers" gesehen - bekam sie starke Beruhigungsmittel.

Es ist wohl auch ihrer kräftigen Statur und der starken Kopfbehaarung zu verdanken, dass die Hammerschläge keine schlimmeren gesundheitlichen Folgen verursachten. "Der Hammer kann tödlich sein", sagte der Gutachter mit ernstem Ton über die Gefährlichkeit des Angriffs. Die Erfahrung der Gerichtsmedizin lehre, dass sogenannte Lochschläge Brüche des Schädelknochens, lebensgefährliche Hirnblutungen und infolgedessen bedrohliche Infektionen auslösen können. "Zum Glück" sei es dazu nicht gekommen. Die Patientin sei laut Dr. Heinemann "zu keiner Zeit lebensgefährlich verletzt gewesen".

Das gelte auch für die Tochter, die ebenfalls durch Hammerschläge verletzt wurde, nachdem sie die brutale Tat mit ansehen musste.

Das Opfer ist sich sicher, der Täter habe in Tötungsabsicht gehandelt und mit dem Hammer in Kenntnis empfindlicher Stellen auf Nasenbein und Schläge gezielt.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Rechtsanwältin Katrin Bartels aus Stade, nahm ihren Mandanten in Schutz: Dies seien "Vermutungen und kein klares Wissen, bitte formulieren Sie es auch so". Die Geschädigte konterte: "Sie unterschätzen Ihren Mandanten."

Der Angeklagte soll zur Tatzeit übernächtigt gewesen sein und hatte zuvor nach eigenen Angaben einen Drogenmix und Alkohol zu sich genommen.

Um von seiner Drogensucht loszukommen, ließ sich der Täter, der sich als Dealer betätigt haben soll, in eine Krankenhaus in seiner Heimatstadt Elmshorn behandeln. Dort gab er gegenüber einer Ärztin die Tat in Freiburg zu. Die Klinik informierte die Polizei in Stade. Bei der Vernehmung im Krankenhaus soll er Habgier als Motiv für den Angriff genannt haben. Das berichtete ein Polizist im Zeugenstand. Der Angeklagte habe gleich zwei Autos von der Grundstückseinfahrt stehlen wollen.

• Der Prozess wird am Dienstag, 4. Oktober, um 9.15 Uhr mit den Plädoyers und dem Urteil fortgesetzt.

Der Angeklagte beim Prozessauftakt
Der Hammerschlag-Prozess wird am Stader Landgericht verhandelt
Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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