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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Revision gegen Urteil im Sittensen-Prozess

Der Angeklagte im Stader Landgericht
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Nach Todesschüssen auf 16-Jährigen: Fall wird noch nicht zu den Akten gelegt

tp. Stade. Gefängnisstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Totschlags: Gegen dieses kürzlich vom Landgericht in Stade gefällte Urteil gegen einen Rentner (81) aus Sittensen haben die Staatsanwaltschaft Stade und die Verteidigung Revision eingelegt. Der ehemalige Bestattungsunternehmer und Jäger hatte im Jahr 2010 bei einem Überfall auf sein Haus einen der Täter (16) erschossen. Das Gericht verurteilte den Schützen Ende Oktober zu der Freiheitsstrafe.

"Wir halten das Urteil für nicht richtig", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Kai Thomas Breas, dem WOCHENBLATT. Auch die Verteidigung des Seniors hat Revision eingelegt.

Derzeit warte die Staatsanwaltschaft auf die schriftliche Urteilsbegründung, so Kai Thomas Breas. Dazu habe das Landgericht mehrere Monate Zeit. Nach Eingang des Urteils wolle die Staatsanwaltschat ihrerseits Revisionsgründe benennen. Im Prozess hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Freispruch beantragt.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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