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Osterfeuer im Landkreis Stade

Seniorin in Buxtehude vergewaltigt: Ahmet K. zu vier Jahren Haft verurteilt

Ahmet K., hier mit seinem Dolmetscher (li.) und seinem Anwalt, legte am letzten Prozesstag ein Geständnis ab | Foto: archiv/bc
  • Ahmet K., hier mit seinem Dolmetscher (li.) und seinem Anwalt, legte am letzten Prozesstag ein Geständnis ab
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lt. Stade. Ahmet K. (40), der im Dezember 2016 eine alleinlebende Seniorin (73) in ihrer Wohnung im Buxtehuder City Center vergewaltigte (das WOCHENBLATT berichtete), wurde jetzt vom Stader Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht kam damit der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Die Verteidigung hatte eine Strafe von drei Jahren gefordert, die Anwältin des Opfers wollte den Sextäter für fünf Jahre hinter Gittern sehen.
Weil der Türke mit kurdischen Wurzeln die Tat offenbar unter Alkohol- und Kokaineinfluss beging, wird er zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Ihm droht allerdings auch jederzeit eine Abschiebung, da er sich seit zwei Jahren illegal in Deutschland aufhält.
Der Angeklagte, der während der Verhandlung einen Dolmetscher an seiner Seite hatte, legte über seinen Anwalt ein Geständnis ab. Er habe in der Nacht vor der Tat eine halbe Flasche Wodka und eine halbe Flasche Bacardi getrunken sowie mehr als ein Gramm Kokain konsumiert.
Dann habe eine Stimme ihn zur Tür der Seniorin geführt. Die Frau habe ihn aufgefordert mit ihm „Liebe zu machen“, so Ahmet K. Er habe dann nichts anderes gemacht, als sein Vater früher mit seiner Mutter gemacht hätte. Dass er der Seniorin, die an Altersdemenz leidet, etwas Böses angetan habe, sei ihm nicht bewusst gewesen. Er schäme sich für die Tat, vor allem, weil die Frau bereits so alt gewesen sei.
Der forensische Psychiater und Rechtsmediziner Dr. Harald Schmidt attestierte dem Angeklagten in seinem Gutachten eine Schuldfähigkeit. Eine psychiatrische Erkrankung liege nicht vor. Dass eine Stimme ihn zur Tat bewegt hätte, sei abwegig, so Schmidt.
Der Gutachter bezweifelte auch, dass eine Therapie dem Angeklagten helfen könne. Als Gründe dafür nannte er die deutliche Sprachbarriere sowie eine drohende Abschiebung.
Schmidt ging in seinem Bericht auch auf die Lebensumstände von Ahmet K. ein. Er sei als jüngstes von sechs Kindern in einer ländlichen Region der Türkei geboren worden und habe sich stets ungeliebt und unerwünscht gefühlt. Mit 15 Jahren sei der Angeklagte zum ersten Mal über einen in Österreich lebenden Onkel nach Deutschland gekommen und habe in Hamburg schnell Anschluss an die Drogenszene gefunden. Nach zwei Jahren sei er in die Türkei abgeschoben worden, wo er im Jahr 2000 seine Frau heiratete. Kurz darauf reiste er erneut in Deutschland ein, wurde aber schnell wieder abgeschoben. Bis 2015 lebte er daraufhin in der Türkei mit seiner Frau zusammen und bekam vier Kinder. Er führte ein Einzelhandelsgeschäft, habe aber jeden Tag Cannabis geraucht und sei mit seiner „Gesamtsituation unzufrieden“ gewesen.
Im Herbst 2015 sei er wieder nach Deutschland gekommen und habe sich in Hamburg und Jork aufgehalten. Er habe dann auch wieder Kokain konsumiert. Kurz vor der Tat hatte er Unterschlupf in einem türkischen Café in Buxtehude gefunden.
Wie es der Angeklagte schaffte, sich seinen Drogenkonsum zu finanzieren und warum er überhaupt wieder nach Deutschland kam, blieb offen. Am Ende der Verhandlung beteuerte Ahmet K. aber, dass er nie einen Diebstahl begangen habe. Er habe ca. 7.500 Euro aus der Türkei mit nach Deutschland gebracht. Drogen hätten sein Leben kaputt gemacht. Seiner Familie könne er als verurteilter Vergewaltiger nun nicht mehr unter die Augen treten. Beim Opfer entschuldigte er sich unter Tränen.
Die Anwältin des Opfers legte in ihrem Plädoyer den Fokus auf das Opfer. Ihre Mandantin habe ein Martyrium erlebt und ihre Demenz überlagere nicht ihre Erinnerung an die schreckliche Tat. Die Staatsanwältin beschrieb das Vorgehen von Ahmet K. als „erbarmungslos und brutal“.

Redakteur:

Lena Stehr

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