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Osterfeuer im Landkreis Stade

Sittensen-Prozess: Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe

Der Angeklagte vor einem Jahr am Stader Landgericht. Das Urteil wurde nun von höchster Stelle bestätigt
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Neun Monate für den Todesschützen

(tp). In einem Revisionsverfahren gegen den 82-Jährigen Rentner, der bei einem Raubüberfall auf sein Haus in Sittensen einen Jugendlichen (16) erschossen hat, befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Senior jetzt für schuldig. Zuvor hatten sowohl die Verteidigung des Todesschützen als auch die Staatsanwaltschaft Stade den Freispruch gefordert. Das Stader Landgericht hingegen sah in dem Verhalten des Rentners die Grenzen der Notwehr überschritten und verhängte vor rund einem Jahr die Bewährungsstrafe von neun Monaten, die nun rechtskräftig ist.

Wie berichtet, überfielen fünf junge Männer den wohlhabenden Unternehmer in seiner Villa in Sittensen, stahlen sein Portmonee, öffnen den Safe. Als der Alarm schrillte, ergriffen die Räuber die Flucht. Der Jäger griff zur Pistole und traf den 16-Jährigen tödlich im Rücken.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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