Vergewaltigung im "Love-Mobil": Freier zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

In diesem Wohnwagen an der Bundesstraße 73 kurz vor Dollern soll eine Prostituierte vergewaltigt worden sein
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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lt. Buxtehude/Dollern. Im neuen Sexualstrafrecht reicht ein "Nein" zu einer sexuellen Handlung aus, um als Vergewaltigung oder Nötigung zu gelten. Und das gilt selbstverständlich auch, wenn das Opfer eine Prostituierte ist, die zu Beginn des Geschlechtsverkehrs noch damit einverstanden war.
Vor dem Amtsgericht Buxtehude wurde jetzt ein Mann aus Stade (34) wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Der gebürtige Bulgare muss dem Opfer außerdem eine Entschädigung in Höhe von 1.200 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Folgendes soll sich im Januar dieses Jahres abgespielt haben: Der Mann, der mit seiner Frau und zwei Kindern in Stade lebt, hatte an einem Abend gegen 18 Uhr die Dienste einer Prostituierten (22) in einem "Love-Mobil" in Dollern in Anspruch genommen. Die beiden kannten sich bereits aus einem Nachtclub in Dollern und hatten schon einmal zuvor im Wohnwagen einvernehmlich Sex gehabt.
Vereinbart waren - wie beim ersten Mal auch - 20 Minuten gegen eine Gebühr von 50 Euro. Nach Ablauf der Zeit wollte die Frau aus der Slowakei den Geschlechtsverkehr beenden. Doch ihr Freier war damit nicht einverstanden. Der zu dem Zeitpunkt angetrunkene Mann würgte die Frau und setzte den Geschlechtsverkehr fort, obwohl sich die Prostituierte wehrte und schrie.
Es gelang ihr schließlich, sich zu befreien und ihre Chefin, die Besitzerin des Nachtclubs, anzurufen. Die Chefin hörte den aufgebrachten Mann durchs Telefon brüllen, dass er ein "wichtiger Zigeuner" sei und dass die Prostituierte ihn noch kennenlernen würde.
Das Opfer sagte vor Gericht außerdem aus, dass der Freier ihr gedroht habe, sie überall zu finden. Die Frau, die einen dreijährigen Sohn hat, habe seitdem Angst um sich und ihr Kind. In Folge der Tat und aus Furcht vor dem Bulgaren arbeite sie nun mit Einbruch der Dunkelheit gar nicht mehr im "Love-Mobil", so die Prostituierte.
Die Nachtclub-Chefin (39) bestätigte die Aussagen ihrer Angestellten und gab außerdem an, dass der Beschuldigte schon früher im Nachtclub negativ aufgefallen sei und Sex haben wollte, ohne zu bezahlen.
Der Verurteilte gab vor Gericht zu, dass er einen Streit mit der Prostituierten hatte. Laut seiner Aussage hatte die Frau bereits nach zehn - statt der vereinbarten 20 Minuten, den Verkehr abgebrochen. Der Mann stritt ab, weiter gemacht zu haben. Er habe der Prostituierten nichts angetan und sei mit seinem Freund im Auto weggefahren. "Ich bin nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten und damit meine Kinder hier zur Schule gehen können - nicht um Probleme zu machen", so der Stader.
Sowohl Täter als auch Opfer hatten bei der Verhandlung einen Dolmetscher an ihrer Seite.

Redakteur:

Lena Stehr

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