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Osterfeuer im Landkreis Stade

Pfandbons statt Gehaltsschecks
Angeklagter aus Drochtersen wollte Lebensunterhalt mit Leergut bestreiten

Zahlreiche Kisten mit Leergut stahl der Angeklagte, um sie andernorts gegen das Pfand einzulösen | Foto: as/Archiv
  • Zahlreiche Kisten mit Leergut stahl der Angeklagte, um sie andernorts gegen das Pfand einzulösen
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Autos zu klauen und damit gestohlene Kisten voller Leergut transportieren, um an das Pfand zu kommen, bringt nicht nur wenig Geld ein, sondern führt im Zweifel sogar in den Knast: Das bewies ein 51-jähriger Mann aus Drochtersen. Sein Fall wird derzeit vor dem Landgericht in Stade verhandelt, wo er bereits alle ihm vorgeworfenen Taten gestanden hat.

Nachdem der gelernte Koch vergangenes Jahr mal wieder arbeitslos wurde, suchte er sich eine neue Einnahmequelle, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Er klaute in einem Buchholzer Autohaus einen Renault Talisman und in einem Autohaus in Buxtehude einen VW Crafter mit einem Gesamtwert von 37.000 Euro - warum er diese nicht verkaufte, weiß niemand. Damit einhergingen Fahren ohne Führerschein, Diebstahl von Autokennzeichen und auch Tankbetrug.

Der Crafter sei dem Angeklagten zu groß und zu auffällig gewesen. Daher stellte er diesen in Cuxhaven bald wieder ab. Mit dem Renault aber begab er sich mehrfach auf Kisten-Klau. Das Leergut ergaunerte er aus Außenlagern verschiedener Getränkemärkte. Das Pfand brachte er dann zu unterschiedlichen Pfand-automaten. Gerade einmal 430 Euro kamen so zusammen.

Verfolgungsjagd durch Hemmoor

Am 10. August 2020 wurde ihm der gestohlene Renault schließlich zum Verhängnis. Die Polizei in Hemmoor erkannte das Fahrzeug und wollte den Fahrer stellen, der daraufhin Gas gab und sämtliche Verkehrsregeln missachtete. Die Verfolgungsjagd gipfelte darin, dass er mit 170 km/h durch eine Tempo-30-Straße raste. Unfälle wurden nur durch die schnellen Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer verhindert. Am Ende klickten dann aber doch die Handschellen.

In einem Verständigungsgespräch zu Beginn der Verhandlung einigten sich alle Prozessbeteiligten auf ein Strafmaß von eineinhalb bis zwei Jahren ohne Bewährung. Denn das Vorstrafenregister des Angeklagten weist bereits allerhand einschlägige Taten auf. Sein halbes Jahr in der JVA Bremervörde, in der er sich in U-Haft befindet, wird angerechnet.

Einig waren sich Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auch darin, dass die Sperre für den Führerschein möglichst kurz gehalten werden soll. Damit der 51-Jährige endlich seine Fahrerlaubnis machen könne. Ob der Angeklagte das allerdings nach jahrzehntelangem Fahren ohne Papiere nachholen wird, ist eine spannende Frage.

Die Strafe soll zudem direkt an die U-Haft angehängt werden, damit er sich vom Gefängnis aus eine neue Arbeit suchen kann. Schlau wäre dann eine Beschäftigung, bei der mehr rausspringt als am Pfandautomaten.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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