Der Kindermörder wurde in Frankreich vernommen
Der "Maskenmann" ist wieder zurück in Deutschland

Der "Maskenmann", der verurteilte Kindermörder Martin Ney, 2013 vor dem Stader Landgericht | Foto: lt
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tk. Stade. Der vom Landgericht Stade wegen dreifachen Kindesmordes verurteile Martin Ney ist zurück in Deutschland und sitzt wieder in der JVA Celle ein. Der als "Maskenmann" berüchtigte Mörder und Kinderschänder wurde im Januar nach Frankreich ausgeliefert, weil er verdächtigt wird, auch dort ein Kind getötet zu haben. Wie die Zeitung "Ouest France" zuerst berichtete, kann ihm der Ermittlungsrichter in Nantes diese Tat aber nicht nachweisen, so dass die fristgerechte Überstellung zurück nach Deutschland erfolgte. Wie die französische Zeitung ebenfalls berichtete, will Ney für den Tatzeitraum für den Mord an dem elfjährigen Jonathan 2004 an der Atlantikküste ein Alibi haben.

Martin Ney wurde 2013 in Stade verurteilt, weil er 1992 Stefan Jahr (†13) aus einem Internat in Scheeßel (Kreis Rotenburg) entführt, missbraucht und getötet hat. 1995 tötete er Dennis Rostel (†8) und 2001 Dennis Klein (†9), als der sich gegen die Entführung aus einem Schullandheim in Bremerhaven wehrte. Zudem hat Ney weitere Kinder sexuell missbraucht.

Während seiner Haft soll er gegenüber einem Mitgefangenen berichtet haben, auch in Frankreich ein Kind missbraucht und getötet zu haben: Jonathan Coulom, der 2014 aus einem Ferienlager entführt wurde. Der Mord ist bislang nicht aufgeklärt und die Parallelen zu den Morden in Norddeutschland sind auffällig.

In Nantes ist Ney nach Angaben von "Ouest France" vier Mal intensiv vernommen worden. Er habe die Tat bestritten. Zudem habe er ein Alibi. Am Tattag will der heute 50-jährige Ney eine Finanztransaktion mit seiner Kreditkarte durchgeführt haben. Der Ermittlungsrichter in Nantes will das nach Angaben der französischen Zeitung noch weiter überprüfen und habe daher ein Rechtshilfeersuchen an die deutsche Justiz gestellt.

2012 verurteilte das Landgericht Stade Martin Ney, der als "Maskenmann" in die deutsche Kriminalgeschichte einging, wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe an. Die wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe widerrufen. Was aber nicht bedeutet , dass der "Maskenmann" irgendwann automatisch auf freien Fuß kommt. Stellt Ney den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung, wird er wie beim Prozess in Stade begutachtet. Gilt er als rückfallgefährdet, bleibt er hinter Gittern. Ein Gutachter sprach beim Prozess in Stade von einer hohen Rückfallgefahr.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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