Kindermörder Martin Ney
"Maskenmann" wurde nach Frankreich ausgeliefert

Martin Ney 2013 vor dem Landgericht Stade. 
Das Urteil: lebenslänglich | Foto: archiv/lt
  • Martin Ney 2013 vor dem Landgericht Stade.
    Das Urteil: lebenslänglich
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(tk). Der als "Maskenmann" berüchtigte Kindermörder Martin Ney ist nach Frankreich ausgeliefert worden. In Nantes wurde er einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Grund: Der mittlerweile 50 Jahre alte Ney soll 2004 in der Bretagne einen Jungen nachts aus einem Schullandheim entführt und umgebracht haben. Für Taten nach einem exakt gleichen Muster ist er vom Landgericht Stade 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt, dass die Strafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Ney wurde am 20. Januar von der JVA Celle, wo er seine Strafe verbüßt, nach Offenburg verlegt und dort den französischen Ermittlungsbehörden übergeben. Andreas Keppler, Sprecher am Oberlandesgericht (OLG) Celle, erklärt dazu, dass der Auslieferungsbeschluss vorübergehend und für die Dauer von acht Monaten gelte. In dieser Zeit werden in Frankreich die Ermittlungen gegen Ney geführt. Nach acht Monaten - oder auch früher - werde er wieder nach Deutschland zurückgeschickt. Ob es dann ein weiteres Auslieferungsersuchen gibt, wenn zum Beispiel ein Prozess in Frankreich ansteht, sei derzeit offen.

Ungeklärt ist auch die Frage, was eine Verurteilung in Frankreich wegen Mordes an dem Jungen bedeuten würde. Säße Ney seine Haftstrafe auf unbestimmte Zeit in Deutschland ab und würde dann nach Frankreich überstellt? Oder würde ein französisches Gericht das deutsche Urteil lebenslänglich samt besonderer Schwere der Schuld in seine Urteilsfindung einbeziehen?

Dass der Maskenmann erneut ins Visier der Polizei geraten ist, soll darauf zurückzuführen sein, dass er in der JVA gegenüber Mitgefangenen Täterwissen über den Mord an dem elfjährigen Jungen in der Bretagne preisgegeben haben soll.  

Martin Ney wurde 2013 in Stade verurteilt, weil er 1992 Stefan Jahr (†13) aus einem Internat in Scheeßel (Kreis Rotenburg) entführt, missbraucht und getötet hat. 1995 tötete er Dennis Rostel (†8) und 2001 Dennis Klein (†9), als der sich gegen die Entführung aus einem Schullandheim in Bremerhaven wehrte. Zudem hat Ney weitere Kinder sexuell missbraucht.

Das Gericht stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Es ist daher von einer Mindesthaftdauer von 25 bis 26 Jahren auszugehen. Auch dann ist die Freilassung nicht sicher. Ob der Maskenmann noch gefährlich ist, wird ein Gutachter in regelmäßigen Abständen klären.
Die Unterbringung nach Verbüßung der Strafe in der Sicherungsverwahrung hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Das Gericht in Stade ging von einer anhaltenden pädophilen Neigung Neys aus. Obwohl er jahrelang kein Kind mehr getötet hatte, konnte ihm der Missbrauch von Kindern nachgewiesen werden. Doch diese Taten waren beim Prozess 2013 bereits verjährt.

Der "Maskenmann" ist wieder zurück in Deutschland
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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