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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Stader Gericht verurteilt Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe
Nicht krank, sondern böse

In Handschellen wurde der Angeklagte von den Beamten in den Gerichtssaal geführt | Foto: jab
  • In Handschellen wurde der Angeklagte von den Beamten in den Gerichtssaal geführt
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jab. Stade. Dieses Urteil dürfte niemanden überraschen: Der Fredenbecker Asylbewerber aus dem Sudan (24), der im Juni 2019 seinen Landsmann in der gemeinsamen Flüchtlingsunterkunft getötet hatte, wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit Nötigung verurteilt.

Als "schreckliche Tat" bezeichnete Richter Marc-Sebastian Hase den Mord bei seiner Urteilsverkündung. Denn der Täter habe sich lediglich durch die gute Stimmung, die Gespräche und das Lachen seiner Mitbewohner um die Mittagszeit in der Küche gegenüber seinem Zimmer gestört gefühlt. Darauf habe er den Plan gefasst, das Opfer durch Enthaupten umzubringen.

Dieses Vorhaben setzte er teilweise auch in die Tat um. In der Küche griff der Angeklagte seinen Landsmann mit einem Küchenmesser an, der daraufhin zu Boden fiel. Durch die Schreie herbeigerufen, trieben weitere Mitbewohner den Täter mit einem Tisch von seinem Opfer weg. Anschließend brachten sie den blutenden Mann in Sicherheit und versuchten, ihn am Leben zu halten. Der 24-Jährige ging in sein Zimmer, zog sich um und kam zurück. Nachdem er die Szene eine Zeit beobachtet hatte, bedrohte er die übrigen Flüchtlinge, die daraufhin das Haus verließen. Der Täter konnte danach sein Vorhaben - das Köpfen seines Opfers - wieder aufnehmen. Das gelang ihm aber nur beinahe. Als er anschließend das Haus mit dem Messer verließ, nahm ihn dort die Polizei fest. Das Opfer erlag seinen zahlreichen Verletzungen.

Zu seinem Motiv äußerte sich der Sudanese während der Untersuchungshaft gegenüber einem Justizvollzugsbeamten. Er fühlte sich gestört durch die Gespräche seiner Mitbewohner, woraufhin er den Mordplan entwickelte. Während des Prozesses wurden keine psychischen Erkrankungen festgestellt. "Der Angeklagte ist nicht psychisch krank, sondern böse", so Hase. Seine Sucht nach Cannabis wurde ihm außerdem nicht als strafmildernd angerechnet, da er sich zum Tatzeitpunkt nicht in einem "Cannabisrausch" befunden habe, so der Richter.

Von einer besonderen Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sah das Gericht allerdings ab. Die Tat sei zwar grausam gewesen, stellte der Richter fest. Unklar bleibe jedoch, wie viel das Opfer von der Attacke bewusst miterlebt habe. Beim Eintreffen der Polizei sei das Opfer bereits bewusstlos gewesen. Wann dieser Zustand eingetreten sei, könne nicht mehr festgestellt werden. "Eine lebenslange Freiheitsstrafe haben Sie sich aber mehr als verdient", so Hase zum Angeklagten.

Abschließend gab der Richter dem Angeklagten den Tipp, die Zeit während seiner Haftstrafe zu nutzen, um an sich und seiner Persönlichkeit zu arbeiten. Denn so wie sich der Angeklagte derzeit im Vollzug benehme, bleibe er deutlich länger als die Mindestzeit von 15 Jahren in Haft. Hase: "Nutzen Sie wenigstens diese Chance."

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Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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