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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Opfer sagt aus
Prozess gegen 46-jährigen Stader wegen sexuellen Missbrauchs fortgesetzt

Verhandlung nach fast zehn Jahren: Manche Fälle von Missbrauch kommen erst Jahre später ans Tageslicht (Symbolfoto) | Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • Verhandlung nach fast zehn Jahren: Manche Fälle von Missbrauch kommen erst Jahre später ans Tageslicht (Symbolfoto)
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jab. Stade. Wie glaubwürdig sind die Erinnerungen einer heute 15-Jährigen, die von mutmaßlichem Missbrauch berichtet, der ihr im Alter von fünf Jahren angetan worden sein soll? Darum ging es unter anderem am zweiten Verhandlungstag in einem Prozess gegen einen 46-jährigen Mann aus Stade, der wegen insgesamt 30 Fällen von sexuellem Missbrauch, 15 davon wegen schweren sexuellen Missbrauchs, angeklagt ist.

Der Mann soll in der Zeit von Dezember 2010 bis August 2012 die Tochter seiner damaligen Freundin in seiner ehemaligen Wohnung in Stade missbraucht haben. Einige Vorfälle habe es laut Aussage des Angeklagten gegeben, an die er sich aber erst durch eine Hypnose-Therapie habe erinnern könne.

Das Opfer wurde mehrere Stunden lang als Zeugin von der 3. Großen Jugendkammer zu den Taten befragt. Während der Befragung wurde der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase nicht müde, der Zeugin Fragen zu stellen und immer wieder nachzuhaken, wenn die bruchstückhaften Erinnerungen der Zeugin für die Kammer zu ungenau beschrieben wurden. Das Verhältnis zum Angeklagten soll damals gut gewesen sein, sie habe ihn sogar Papa genannt. Mehrmals übernachtete das Kind mit ihrem zwei Jahre jüngeren Bruder, dem leiblichen Sohn des Mannes, in der Wohnung des Angeklagten. Die Taten sollen dort im Schlaf-, Wohn- und Badezimmer stattgefunden haben. An einzelne Fälle, in denen sie den Angeklagten befriedigen sollte, waren Erinnerungen vorhanden. Auch daran, dass sie sich einmal vorher einen Porno angucken musste, erinnerte sie sich.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Katrin Bartels, bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Zeugin aufgrund der Detailarmut und fragte nach einem Glaubwürdigkeitsgutachten. Zudem sei die Anzahl der Fälle nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hingegen stuft die Angaben vor dem Hintergrund, dass die Zeugin zur Tatzeit fünf Jahre alt gewesen ist und diese somit zehn Jahre zurückliegen, als glaubwürdig ein. Der Anwalt des Opfers, Lars Zimmermann, fügte hinzu, dass die Anzahl der Fälle von Anfang an problematisch gewesen sei und sich auf Schätzungen belaufen. Die Aussagen der Zeugin unterstrichen zudem ihre Glaubwürdigkeit, da sie einige Fragen während der Verhandlung nicht genutzt habe, um noch Schlimmeres zu erzählen. Die Kammer sah keinen Anlass für ein Gutachten. Ob das Fehlen von Details die Glaubwürdigkeit in Frage stellt, dazu äußerte sich der Richter noch nicht.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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