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Heilpraktikerin im Zeugenstand
Prozess wegen sexuellen Missbrauchs gegen Stader fortgesetzt

Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit fünfjährigen Mädchens wurde in Stade fortgesetzt (Symbolfoto) | Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit fünfjährigen Mädchens wurde in Stade fortgesetzt (Symbolfoto)
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jab. Stade. Die 3. Große Jugendkammer setzte am Mittwoch den Prozess gegen einen 46-jährigen Stader wegen sexuellen Missbrauchs fort. Der Mann soll von 2010 bis 2012 die Tochter seiner damaligen Freundin, die zu Beginn der Taten fünf Jahre alt war, mehrfach missbraucht haben. Am dritten Verhandlungstag wurden weitere Zeugen verhört, unter anderem die Heilpraktikerin, bei der sich der Angeklagte in Behandlung befindet, sowie die Polizeibeamtin, die das Opfer und die Mutter befragt hatte.

Nachdem der Angeklagte aufgrund der Anklage eine Hypnosetherapie begonnen hatte, wandte er sich vor rund einem Jahr auch an die Heilpraktikerin für Psychotherapie, die auf Sexualtherapie spezialisiert ist. Er habe niedergeschlagen gewirkt, unter Schlafstörungen und unter der ständigen Wiederkehr der Erinnerungen gelitten.
Bei der ersten Begegnung habe ihr Patient fragmentarische Erinnerungen aus der Hypnosetherapie mitgebracht. Dabei habe es sich um zwei Begebenheiten mit sexuellen Handlungen mit dem Opfer gehandelt, allerdings habe er keinen Ort festmachen können oder wie es zu den Taten gekommen sei. Seit Beginn der Therapie führt der Angeklagte ein Täter-Opfer-Tagebuch, um die Ereignisse zu ordnen.
Zur Zeit der Taten habe der Mann viel Alkohol getrunken, gab die Heilpraktikerin an. Dass auf seinem Handy ein nur wenige Sekunden langes Video gefunden wurde, das er sich aber nie angeguckt haben will, habe er ihr ebenfalls erzählt.

Gegenüber der Zeugin habe der 46-Jährige gesagt, dass er die Taten ungeschehen machen würde, wenn er könnte, und dass er sich dafür hasse. Er wisse, was er getan habe, und dafür gebe es keine Entschuldigung. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob ihr der Angeklagte glaubhaft erscheine, bejahte die Heilpraktikerin. Der Anwalt des Opfers aber konterte, dass der Angeklagte die Heilpraktikerin belogen habe. Denn bereits aus den Ermittlungsakten hätte er gewusst, dass das gefundene Video rund eineinhalb Minuten lang sei. Zudem verharmlose er die Taten. "Er hat mehr Erinnerungen als er uns hier weismachen will", so der Anwalt.

Die Polizeibeamtin, die sowohl das Opfer als auch die Mutter nach der Anzeige bei der Polizei befragt hat, gab an, dass sie bei dem Gespräch mit dem heute 15-jährigen Mädchen viel nachfragen musste, alles aber schlüssig gewesen sei. "Es machte den Eindruck, als habe sie das alles wirklich erlebt", so die Polizistin. Warum sie sich nicht vorher an ihre Mutter gewendet habe, sei der Angst vor Vorwürfen geschuldet. Die Beamtin hatte zudem den Eindruck, dass die Mutter zur Tatzeit nicht für das Kind erreichbar gewesen sei, da sie oft mit Freundinnen oder wegen ihrer Selbstständigkeit unterwegs war. Es dem leiblichen Vater zu sagen, sei sogar der Mutter unmöglich gewesen, als die Taten ans Tageslicht kamen. Das musste die Polizistin übernehmen.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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