"Sie haben Schuld auf sich geladen"

Muss vier Jahre ins Gefängnis, weil sie zwei Neugeborene sterben ließ: Petra M.-S.
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Tote Babys auf dem Dachboden: Mutter zu vier Jahren Haft verurteilt

lt. Stade. Die emotionale Anspannung war Petra M.-S. (43) deutlich anzumerken, als das Stader Landgericht am Mittwochmorgen das Urteil gegen sie verkündete. Wegen Totschlags eines Säuglings und versuchten Totschlags eines weiteren Neugeborenen muss Petra M.-S. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verbüßen.
Während Richter Berend Appelkamp sprach, blickte die zerbrechlich wirkende Frau starr auf den Boden. Immer wieder kamen ihr die Tränen. Ihr Ehemann, mit dem sie einen zweijährigen Sohn hat, hielt ihre Hand.
Wie berichtet, hatte die gelernte Friseurin zwischen 1996 und 2001 erst einen Sohn und später eine Tochter heimlich auf der Toilette ihres damaligen Hauses in Ostertimke (Landkreis Rotenburg) geboren, sie in Handtücher und Tüten gewickelt und auf dem Dachboden abgelegt.
Das Gericht befand Petra M.-S. für vermindert schuldfähig. Sie leide an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Außerdem sei ihre Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten, auch aufgrund einer Alkoholabhängigkeit, erheblich vermindert gewesen, so Appelkamp.
Die Frau habe ihre Schwangerschaften verdrängt und verleugnet und den Tod der Kinder kurz nach der Entbindung billigend in Kauf genommen, weil sie negative Folgen für ihre Ehe und ihre Existenz fürchtete.
Die Beziehung zu ihrem damaligen Ehemann Bernd S., der als Nebenkläger im Prozess auftrat und mit dem Petra M.-S. zwei Kinder (8 und 16) hat, sei problematisch gewesen, so der Richter. Es habe verbale und körperliche Angriffe gegeben.
Im Jahr 2007 brachte Petra M.-S. ein weiteres Kind zur Welt, das sie zur Adoption freigab. Vater soll der Wirt der Dorfkneipe im Ort sein. Dort kellnerte die Mutter zu dieser Zeit.
Stark geprägt worden sei Petra M.-S. von ihrer alkoholkranken Mutter, die immer wieder mit Selbstmord drohte. Der Onkel von Petra M.-S. erhängte sich, als die Verurteilte noch ein Kind war.
"Sie haben schwerwiegende Fehler gemacht und Schuld auf sich geladen", so der Richter. Gleichwohl könne das Ende des Strafprozesses der Ausgangspunkt für einen neuen Anfang sein. Petra M.-S. habe jetzt die Chance, ihre Taten aufzuarbeiten.
Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert.

Redakteur:

Lena Stehr

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