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Wegen Corona: Apotheken dürfen selbst Desinfektionsmittel herstellen
Hände vor Corona schützen

Ethanol und 2-Propanol bilden die Basis für Desinfektionsmittel | Foto: Adobe Stock/lhor95
  • Ethanol und 2-Propanol bilden die Basis für Desinfektionsmittel
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(jd). Desinfektionsmittel sind überall vergriffen: Der Griff zur (Sprüh-)Flasche mit Sagrotan, Sterilium und Co. gibt vielen Menschen offenbar ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit, das rational wohl nicht erklärbar ist. Dieses Verhalten hat nun aber dazu geführt, dass erkrankte Personen und Pflegende, die tatsächlich jeden Tag darauf angewiesen sind, ihre Hände gründlich zu desinfizieren, nicht mehr an die benötigten Substanzen herankommen. Eine WOCHENBLATT-Umfrage bei Apotheken in der Region hat ergeben, dass die Vorräte erschöpft sind und Lieferengpässe bestehen. Doch es gibt Alternativen: Die Bundesstelle für Chemikalien hat in dieser Woche per Allgemeinverfügung bekanntgegeben, dass Apotheken ausnahmsweise selbst Mittel zur Handdesinfektion herstellen dürfen. Das war bisher nicht bzw. nur mit Einschränkungen erlaubt.

Basis dieser Mixtur ist eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Herstellung eines Mittels zur hygienischen Händedesinfektion. Diese Rezeptur ist eigentlich für Länder der Dritten Welt und für Krisengebiete entwickelt worden, in denen Ärzte und Pflegepersonal nicht zuletzt aus finanziellen Gründen keine Möglichkeiten haben, sich die teuren Produkte namhafter Hersteller zu beschaffen.
Für die eine Rezeptur wird Ethanol verwendet, für die andere Propanol. Beidem wird Glycerol, Waserstoffperoxid und Wasser in einem bestimmten Mischungsverhältnis zugesetzt.

Die zwei "Formeln" kursieren auch in den sozialen Medien - mit dem Tipp, sich die Zutaten in der Apotheke zu beschaffen und sich die Mittel selbst zusammenzumischen. Doch so einfach ist das nicht: In den meisten Apotheken sind weder Ethanol noch Propanol erhältlich. "Wir können es bei unseren Lieferanten nicht mehr bestellen", sagt eine Stader Apothekerin. Sie vermutet, dass beide Wirkstoffe von den Großhändlern zurückgehalten werden, um damit später eventuell Kliniken zu beliefern.

Ein anderer Apotheker warnt sogar davor, selbst zu Messbecher und Rührlöffel zu greifen: "Das Volumen der einzelnen Bestandteile verändert sich, und da kann ein Laie beim Mischungsverhältnis viel Unfug anrichten." Der Apotheker selbst verfügt noch über Bestände von Ethanol, mit denen er sogenannte Defekturen angerührt hat. "Das ist nach den Vorgaben des Arzneibuches in kleinen Mengen erlaubt", so der Apotheker. Eine Defektur ist ein Arzneimittel, das von einer Apotheke in einer Menge von bis zu 100 Packungen bzw. Flaschen pro Tag hergestellt werden darf.

Anders sah es bis diese Woche mit der Verwendung von Propanol aus. Das unterlag seit 2017 der Biozidverordnung. Apotheken durften es bisher nur mit einer speziellen Genehmigung herstellen. Die dafür erforderliche Produktzulassung kostet aber mehr als 14.000 Euro. Deshalb haben fast alle Apotheken die Finger davon gelassen.

Mit der Allgemeinverfügung ist die Hürde gefallen: Jede Apotheke darf ab sofort Desinfektionsmittel mit diesem Wirkstoff anmischen. Begründet wird die Erlaubnis, die bis Ende August befristet ist, mit der bestehenden Gefahr der öffentlichen Gesundheit durch das Coronavirus, die mit anderen Mitteln nicht mehr einzudämmen sei. Ob die Apotheken dieses Ersatzmittel tatsächlich verkaufen, bleibt allerdings fraglich. Das hängt vor allem davon ab, ob der Großhandel wieder liefert.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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