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Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Verzögert sich auch der Impfstart in den Arztpraxen?
Impfkampagne für über 70-Jährige, Kita-Beschäftigte und Lehrer wird nach AstraZenica-Stopp womöglich ausgebremst

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(jd). "Wir haben die Schlagzahl deutlich erhöht. Impfungen laufen in Impfzentren und mit mobilen Teams auf Hochtouren und ab April in Arztpraxen." Diese frohe Botschaft hatte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens noch am Wochenende verkündet. Nach dem vorläufigen Impf-Aus für den Wirkstoff von AstraZeneca wird die Impfkampagne in Niedersachsen nun ausgebremst. 

Dabei hatte Behrens noch angekündigt, dass das Impfprogramm mit dem Einstieg in die nächste Phase deutlich Fahrt aufnehmen wird.  In dieser Phase sind die über 70-Jährigen sowie Menschen mit besonderen Erkrankungen und bestimmte Berufsgruppen wie Grundschullehrer und Erzieher an der Reihe. Damit die Impfungen in dieser Gruppe mit der zweithöchsten Priorität zügig vorangehen, setze Niedersachsen weiter auf drei bewährte Säulen, so die Ministerin. Zwei davon seien die kommunalen Impfzentren und die mobilen Impfteams. "Ab April werden in Niedersachsen auch niedergelassene Ärzte vermehrt impfen", sagt Behrens. 

Dieser Termin dürfte nun in Frage gestellt sein: Denn bei den Haus- und Fachärzten sollte zunächst hauptsächlich der AstraZeneca-Impfstoff zum Einsatz kommen. Dieses Präparat lässt sich in einer Arztpraxis wesentlich leichter handhaben, weil es sich im Gegensatz zu den anderen Mitteln einfach im Kühlschrank kühlen lässt. Nun hängt alles davon ab, wie lange die AstraZeneca-Impfungen ausgesetzt werden. Zwar gibt es mit dem Mittel des US-amerikanischen Herstellers Johnson&Johnson ein weiteren EU-zugelassenen Impfstoff, der "arztpraxistauglich" sein soll. Doch ob die für Mitte April angekündigten ersten Lieferungen tatsächlich pünktlich eintreffen, ist ungewiss.

Astrazeneca auch in den Landkreisen Stade und Harburg

Aber auch die niedergelassenen Ärzte dürfen nicht einfach nach freier Entscheidung losimpfen, sobald der erste Impfstoff in den Praxen eingetroffen ist: Solange die Impfstofflieferungen begrenzt bleiben und die Priorisierungsgruppen nach der Impfverordnung des Bundes eingehalten werden müssen, dürfen Patienten mittels Hausbesuch und aktuell Anspruchsberechtigte mit schweren Erkrankungen geimpft werden. Über die regulären  Impfungen in den Arztpraxen will das Land rechtzeitig Informationen herausgeben. 

Wie überall stehen auch in den Landkreisen Stade und Harburg aktuell nur die Impfstoffe von BionTech und Moderna zur Verfügung. Von diesen beiden Präparaten werden in dieser Woche im Stader Impfzentrum weitere 3.200 Dosen verimpft. Insgesamt fanden bis zum Wochenende 18.357 Erst- und Zweitimpfungen statt. Die Kita-Beschäftigten und Grundschullehrer, die in diesen Tagen AstraZeneca erhalten sollten, müssen nun auf einen neuen Impftermin warten. 

Über 70-Jährige kommen an die Reihe - sofern der Impfstoff ausreicht

Die durch den Impfstopp von AstraZeneca zusätzliche eingeschränkten Kapazitäten werden wohl auch Auswirkungen auf die Terminvergabe für die Gruppe der über 70-Jährigen haben. Diese können sich ab sofort einen Impftermin holen, werden aber auch vom Land noch schriftlich darüber benachrichtigt, dass sie jetzt an der Reihe sind. Die Briefe werden den März über gestaffelt nach Alter (77 bis 79 Jahre, 74 bis 76 Jahre sowie 70 bis 73 Jahre) verschickt. Allein im Landkreis Stade gehören der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen rund 20.000 Menschen an. Hinzu kommen rund 4.000 Personen, die aus beruflichen Gründen der zweithöchsten Kategorie zugeordnet werden.  

Nach WOCHENBLATT-Anfrage: Landkreis Stade korrigiert Impfzahlen / Landrat fordert Impfung durch Hausärzte

Dieser Priorisierungsgruppe 2 („Hohe Priorität")  gehören nach der Impfverordnung des Bundes folgende Personen an:

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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