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Anklage statt Hochzeit
Junge Frau aus Stade landete vor Gericht statt vor dem Traualtar

Der romantische Traum von der Hochzeit in Weiß war schnell ausgeträumt | Foto: Adobe Stock/mnimage
  • Der romantische Traum von der Hochzeit in Weiß war schnell ausgeträumt
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Liebe macht bekanntlich blind: Diese alte Weisheit hat sich wieder einmal bewahrheitet - bei einem Fall, der kürzlich vor dem Amtsgericht Stade verhandelt wurde. Eine junge Frau ging einem Betrüger auf den Leim, der ihr die Heirat versprochen hatte. Der vermeintliche Bräutigam umgarnte die Staderin mit allerlei Liebesschwüren. Dabei hatte er es nur auf ihr Geld abgesehen. Geld, das sie gar nicht hatte, sondern sich leihen musste. Am Ende ist nicht nur die große Liebe passé, auch 75.000 Euro sind futsch. Und die verhinderte Braut stand nicht vor dem Traualtar, sondern vor Gericht.

Die Geschichte der jungen Staderin begann eigentlich so wie viele Liebesbeziehungen: Sie lernte bei einer Kneipentour mit Freundinnen in Hannover ein netten Mann kennen. Er umgarnte sie, aus Komplimenten wurden Treueversprechen. Es war zwar eine Fernbeziehung. Dafür waren die gemeinsamen Wochenenden umso leidenschaftlicher.

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Nach Wochen des Glücks sprach der Herr aus Hannover das Thema Heirat an. Kulturell bedingt sollte die Hochzeit durch die jeweiligen Familienoberhäupter angebahnt werden. Dann, so der Plan, sollte der offizielle Heiratsantrag folgen. Doch die angehende Braut wartete und wartete, dass er sich endlich traut. Vergebens.
Von ihr zur Rede gestellt, druckste die große Liebe herum: Ihm fehle das Geld für die Hochzeitsfeier. Mit seinem Vater, der traditionsgemäß in die Tasche greifen müsse, habe er sich überworfen. Doch der vermeintliche Bräutigam, nennen wir ihn ab jetzt B., hatte eine Lösung parat: Sein Schatzi könnte doch einen Kredit für die Hochzeit aufnehmen. So 25.000 bis 30.000 Euro müssten es aber schon sein für eine angemessene Feier. Er selbst sei leider nicht kreditwürdig, da er schon mal in die Insolvenz gegangen sei.

Beim unterschreiben nicht genau hingesehen 

Die junge Frau war skeptisch: Wie soll sie ein so hohes Darlehen erhalten, wenn sie doch nur knapp über 1.000 Euro netto im Monat verdient? Dennoch übergab sie B. ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen. Der legte ihr wenig später Kreditanträge bei drei Online-Banken vor. Sie habe die Formulare unterzeichnet, ohne genau hinzusehen, erklärte die Staderin später vor Gericht. Das war ein fataler Fehler: Denn auf den Gehaltsabrechnungen stand plötzlich eine ganz andere Zahl. Die 1.000 Euro verwandelten sich in ein Nettoeinkommen von mehr als 2.400 Euro.

Wegen dieser Zahlenmanipulation wurde die junge Frau am Ende angeklagt. Aufgrund der angeblichen Einkommenshöhe waren alle drei Darlehen von je 25.000 Euro bewilligt worden, sodass dem Konto der Staderin quasi über Nacht 75.000 Euro gutgeschrieben wurden. Urkundenfälschung nennt sich schlicht und ergreifend der zugrunde liegende Straftatbestand. Mit anderen Worten: Die Darlehen waren erschwindelt mit Hilfe gefälschter Gehaltsangaben.

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Vor Gericht beteuerte die Angeklagte, von dem Zahlen-Schwindel nichts gewusst zu haben. Dass dazu eine gehörige Portion Naivität gehört, macht der Fortgang der Geschichte deutlich: B. forderte seine Angebetete auf, den gesamten Betrag abzuheben. Mit einem Kumpel erschien er in Stade, um das Geld in Empfang zu nehmen. Nach einer kleinen Spritztour an die Elbe machten sich die Männer auf den Heimweg. Sie bekam 3.000 Euro in die Hand gedrückt, 2.000 Euro für die erste Darlehensrate, 1.000 Euro, um sich einen schönen Tag zu machen.

Danach machte B. sich rar, von einer Hochzeit war nicht mehr die Rede. Der einst Angebeteten dämmerte es allmählich, dass der Traum von der romantischen Zweisamkeit ausgeträumt war. Und das Geld? Das sollte nach Kenntnis der Angeklagten gewinnbringend in einen Deal mit Gebrauchtwagen gesteckt werden. Aus dem Telefongesäusel zweier Verliebter wurde am Ende ein bitterböser Chat, der in den krassen Worten der Betrogenen gipfelte: "Du hast mein Leben gef...ckt!"

Ihr Zorn ist verständlich: Sie hat jetzt die Forderungen der Banken am Hals. Zumindest vor Gericht ging die Sache gut für sie aus: Da ihr keine aktive Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, wurde sie freigesprochen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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