Gemeinden nutzen wohl nicht die Möglichkeit, auf späteren Zeitpunkt auszuweichen
Keine Osterfeuer: Ersatztermine wird es im Landkreis Stade offenbar nicht geben
jd. Stade. Die Osterfeuer fallen am kommenden Osterwochenende aus - und sie werden im Landkreis Stade wohl auch nirgendwo nachgeholt. Das ist das Ergebnis einer Unterredung von Landrat Michael Roesberg mit den hauptamtlichen Bürgermeistern aller Kommunen. Demnach wird wahrscheinlich keine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Termin für das Brauchtumsfeuer auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben. Diese Option hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies ins Spiel gebracht, nachdem klar war, dass die Osterfeuer wegen des verhängten Kontaktverbotes unzulässig sind.
Die Landesregierung wollte den Niedersachsen die Brauchtumspflege trotzdem ermöglichen – nur zu einem späteren Zeitpunkt. Daher erklärte Minister Lies: "Osterfeuer können nach der Corona-Krise abgebrannt werden, wenn es die aktuellen Beschränkungen nicht mehr gibt." Lies stellte aber klar, dass diese nachgeholten Feuer nicht zur illegalen Entsorgung von Abfällen genutzt werden dürfen. "Ziel ist und bleibt die Brauchtumspflege und nicht das Verbrennen von Abfällen."
Lies' Plan war es, dass jede Gemeinde im Abstimmung mit der Kreisbehörde einen Ausweichtermin für das Abrennen dieses "Brauchtumsfeuers" festlegt. Doch das werden die meisten Kommunen im Landkreis Stade wohl anders handhaben. Solche Feuer werden in diesem Jahr aller Voraussicht nach nicht abgebrannt. "Osterfeuer im Landkreis Stade erst wieder im kommenden Jahr erlaubt", heißt es daher in einer Mitteilung des Landkreises.
Roesberg und die Rathauschefs waren sich außerdem darüber einig, dass dass auch kleinere private Feuer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht erlaubt sind. Wer trotz des Verbots ein (Oster-)Feuer abbrennt, muss mit einem Bußgeld rechnen und zusätzlich die Kosten für den Feuerwehreinsatz tragen.
Derzeit sind wegen Corona auch noch sämtliche Kompostierplätze geschlossen. Daher bittet das Umweltamt des Landkreises alle Gartenbesitzer darum, Grün- und Gehölzabfälle vorerst auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
Gleichzeitig weist das Umweltamt darauf hin, dass es aus Naturschutz- und Umweltschutzgründen ausdrücklich verboten ist, Gartenabfälle in die freie Landschaft, an Wegränder oder in Gräben zu kippen. Wer sich an das Verbot nicht hält, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.
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