Tierschutzbeauftrage aus Berlin und Ex-Mitarbeiterin des Stader Veterinäramts übt Grundsatzkritik
Schlachthofskandal in Düdenbüttel: "Das ist eine akzeptierte Praxis mit System"

Dieses verletzte Tier hätte nicht in den Schlachthof transportiert werden dürfen. "Das ist eine vermeidbare, elende Quälerei für das Tier und ein grober Verstoß gegen das Tierschutzgesetz", sagt Diana Plange, Fachtierärztin für Tierschutz Foto: Soko Tierschutz
  • Dieses verletzte Tier hätte nicht in den Schlachthof transportiert werden dürfen. "Das ist eine vermeidbare, elende Quälerei für das Tier und ein grober Verstoß gegen das Tierschutzgesetz", sagt Diana Plange, Fachtierärztin für Tierschutz Foto: Soko Tierschutz
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Fachtierärztin für Tierschutz analysiert Schlachthofskandal in Düdenbüttel und zieht ernüchterndes Fazit tk. Stade. Der Schlachthof in Düdenbüttel wird nicht mehr öffnen. Der Betreiber hat seine EU-Zulassung, die den Schlachtbetrieb erst erlaubt, zurückgegeben (das WOCHENBLATT berichtete). Ist dieser Schlachthofskandal, abgesehen von der langwierigen juristischen Aufarbeitung durch die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Oldenburg, damit erledigt? Wohl kaum. Vor Düdenbüttel gab es allein in Niedersachsen einen vergleichbaren Fall in Bad Iburg und Oldenburg und nach Düdenbüttel wird es irgendwo in Deutschland den nächsten Fall von Tierquälerei in einem Schlachtbetrieb geben. Eine, die von den Zuständen nicht überrascht war, ist Diana Plange. Die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin und Erste Vorsitzende des Vereins Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft (TfvL) zieht aus den Aussagen eines in dem Film aus Düdenbüttel gezeigten Landwirtes den Schluss, dass es für seinen Umgang mit transportunfähigen Rindern offensichtlich keinerlei Unrechtsbewusstsein gab. Plange, die auch als amtliche Tierärztin für das Stader Veterinäramt gearbeitet hat, kritisiert grundsätzlich das System der Schlachthof-Kontrollen als "völlig unzureichend". Zudem würden mögliche Strafen für alle Beteiligten dermaßen milde ausfallen, dass sie niemanden abschrecken.
Der Fachtierärztin für Tierschutz sind auch die Bilder und Videos aus Düdenbüttel und von anderen Schlachthöfen, die jüngst durch eklatante Verstöße gegen das Tierschutzrecht aufgefallen sind, zur Einschätzung vorgelegt worden. Aus arbeitsrechtlichen Gründen möchte sie sich zu Erkenntnissen aus ihrem Arbeitsverhältnis als amtliche Tierärztin im Veterinäramt Stade nicht äußern.

Ganz allgemein üben der Verein TfvL und sie jedoch Kritik daran, wie in Deutschland die Überwachung der Schlachtbetriebe durch die Veterinärämter organisiert ist. Die von den Behörden beauftragten Tierärzte, die selbständig und oft in einer eigenen Großtierpraxis arbeiten, seien häufig auch die Tierärzte, die auf den Höfen die Tiere behandeln. Wenn kranke oder ausrangierte Milchkühe auf Schlachthöfen ankämen, würden diese Tierärzte mitunter die Vorgeschichte kennen und eigentlich wissen müssen, dass ein Transport festliegender Tiere und die Zuführung zur normalen Schlachtung sowohl aus tierschutzrechtlichen als auch lebensmittelrechtlichen Erwägungen verboten ist. Auf Fotos und Videoaufnahmen aus Düdenbüttel ist zum Beispiel zu sehen, wie eine festliegende Milchkuh mit einer Verletzung des Vorderfußwurzelgelenks per Seilwinde auf den Schlachttransporter gezerrt wird. "Das ist eine vermeidbare, elende Quälerei für das Tier und ein grober Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der gemäß Paragraph 17 Tierschutzgesetz als Straftat einzuordnen ist", sagt Diana Plange.

Außerdem zweifeln Tierärzte des Vereins grundsätzlich an, dass eine ausreichend korrekte Überwachung gerade der kleinen Schlachtbetriebe durch beauftragte Tierärzte mit eigener Praxis überhaupt zeitlich ohne Probleme möglich ist. "Es gibt in diesen Betrieben häufig keine großen Sammel-Transporte. Die Schlachttiere werden meist verteilt über den ganzen Tag angeliefert", so die Veterinärin. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass das Tier vor der Schlachtung einer Lebendbeschau unterzogen und anschließend geschlachtet begutachtet wird. Wie könne das in jedem Fall mit dem laufenden Betrieb einer eigenen Praxis funktionieren?, fragt Diana Plange. Sie hält es daher für möglich, dass nur einige Tiere lebend vor der Schlachtung begutachtet werden, viele aber erst nach der Schlachtung. "Drei oder vier lebend gesehen, aber 15 bekommen am Abend einen Stempel." Ihr schlussendlich hartes Urteil: "Der Bock wird in solchen Fällen zum Gärtner gemacht", sagt die Fachtierärztin für Tierschutz. Fallen die vorgeschriebenen Lebendkontrollen weg, kann Fleisch in den Handel gelangen, das eigentlich nicht in Umlauf gebracht werden dürfte. Das Fleisch könne Bakterien, Arzneimittelrückstände oder im schlimmsten Fall auch multiresistente Keime enthalten, sagt die Expertin. Der Verbraucher werde getäuscht. Gleichwohl sieht Diana Plange auch den Konsumenten in einer viel stärkeren Verantwortung. Solange Landwirte keine auskömmlichen Preise für Milch und Fleisch erzielen, ist die Versuchung groß und wird es Fälle wie den in Düdenbüttel geben, noch dazu, "wenn man nicht damit rechnen muss dass die amtliche Überwachung funktioniert". Die eigentlich vorgeschriebene fachgerechte Tötung und gegebenenfalls Entsorgung eines kranken Tieres durch einen Tierarzt sei vielen Landwirten zu teuer.

In Düdenbüttel und anderswo seien Verstöße gegen das Tierschutzrecht offenbar "eine akzeptierte Praxis, die wie selbstverständlich und mit System funktioniert hat", sagt Plange. Sie nennt die bundesweit immer wieder durch Tierschützer aufgedeckten und angezeigten Verstöße "einen Sumpf". Wer als Teil des Systems dagegen aufbegehre, habe kaum eine Chance. "Der wird weggemobbt oder ins Aus geschoben." Angst vor Strafen müsse ohnehin keiner haben, denn die Beweisführung gestaltet sich meist schwierig. Allerdings würde sich die Landestierschutzbeauftragte, die selbst nach wie vor im Landkreis Stade zu Hause ist, nicht der Forderung der "Soko Tierschutz" nach Rücktritt der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin anschließen wollen, denn diese müsste sich "genau wie alle Bürger, Verbraucher, Landwirte und Tierhalter darauf verlassen können, dass die örtlichen Veterinärämter ihren pflichtgemäßen Kontroll- Aufgaben nachkommen."

Allerdings, so betont Plange, ist kaum vorstellbar, "dass sich solche Zustände, wie sie nun auch aus Düdenbüttel mit zahlreichen Fällen dokumentiert sind, etablieren können, ohne dass alle Beteiligten entlang der Kontrollkette davon Kenntnis haben oder sogar aktiv oder passiv zu Mittätern werden".
Die "Soko Tierschutz", die den Fall in Düdenbüttel öffentlich gemacht hat, kritisiert das Stader Veterinäramt scharf. Es sei "bewusst weggeschaut worden", so "Soko"-Sprecher Friedrich Mülln. Dass es nach Bekanntwerden des Düdenbüttel-Skandals nicht sofort eine Durchsuchung des Stader Veterinäramts gegeben habe, um Beweismaterial zu sichern, sei ein Beleg dafür, dass es an einer echten Strafverfolgung wenig Interesse gebe, vermuten Tierschützer und beziehen sich dabei auf Erfahrungen aus der Vergangenheit.

• Für den Landkreis Stade ist der Fall Düdenbüttel mit dem Ende des Schlachtbetriebs nicht erledigt. Es werde noch immer das umfangreiche Videomaterial der "Soko Tierschutz" ausgewertet, erklärt Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz.
"Wir sind an einer vollständigen Aufklärung des Falles intereressiert." Das bedeutet auch, dass der Landkreis weitere Maßnahmen plant, wenn Verstöße gegen das Tierschutzrecht dokumentiert und Personen auf den Videos  sicher zugeschrieben werden können.

• Das sagt die Staatsanwaltschaft Oldenburg: "Derzeit befindet sich das von der Anzeigenerstatterin übersandte umfangreiche Videomaterial beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Fachbereich Tierschutz – zur Auswertung im Hinblick auf etwaige Verstöße. Soweit die Ermittlungen bisher Anhaltspunkte für eine Straftat insbesondere nach Paragraph 17 Tierschutzgesetz ergaben, wurden entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtigen eingeleitet. Weitere Auskünfte können mit Rücksicht auf die noch andauernden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden."

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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