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Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Kostenübernahme für Heimplatz zurückgezogen
Wie das Sozialamt ein behindertes Kind in die Psychiatrie treibt

Katrin Jakob kämpft für ihre Tochter Abigale | Foto: tk
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JOBS und KARRIERE

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tk. Buxtehude. Ihre Seifenblasen sind Abigale beinahe heilig. Sie teilt sie mit niemandem. "Nach ganz kurzer Zeit in dieser Einrichtung hat meine Tochter einen Seelenverwandten gefunden. Mit diesem Jungen teilt sie ihre Seifenblasen", sagt Abigales Mutter Katrin Jakob. Nach drei Jahren intensiver Suche hat die Mutter aus Buxtehude für ihre zwölfjährige, mehrfach behinderte Tochter in Kappeln an der Schlei das richtige neue Zuhause mit einer langfristigen Perspektive für die Zukunft der Jugendlichen gefunden. Das Sozialamt des Landkreises Stade hatte die Kostenübernahme mündlich nach ihren Worten erst zugesagt und dann aus heiterem Himmel widerrufen. "Holen Sie Ihre Tochter sofort ab", wurde Katrin Jakob am Telefon ultimativ aufgefordert. Was außer dieser Bürokraten-Entscheidung ohne Menschlichkeit noch folgte: Ohne Rücksprache mit der Mutter soll der Landkreis Abigale anderswo in einem anderen Internat angemeldet haben. Der mutmaßliche Grund: Geld sparen. Der Landkreis sieht das komplett anders und verweist darauf, dass im Fall Abigale vorgeschriebene Wege nicht eingehalten wurden.

"Es ging nicht mehr", sagt Katrin Jakob, die außer Abigale noch zwei weitere Kinder zu Hause hat. Die Belastung durch 24 Stunden Pflege an sieben Tagen die Woche seit zwölf Jahren hat sie weit über die Belastungsgrenzen hinaus geführt. Zudem zeige Abigale zunehmend aggressives und auch autoaggressives Verhalten. Einfach irgendwohin mit Abigale, kam aber nie in Frage. "Sie braucht mit ihren mehrfachen Behinderungen eine intensive medizinische Betreuung und Überwachung." Die Zwölfjährige, die als Frühchen geboren wurde, leidet unter anderem an Hydrocephalus (Wasserkopf), Epilepsie, Tripple-X-Syndrom (verbunden mit Lernschwäche und psychischen Problemen) sowie muskulärer Hypertonie (Muskelschwäche). "Sie muss nachts unbedingt überwacht werden", sagt die Mutter. Ein Bereitschaftsdienst reiche dafür nicht. In Kappeln sei das gewährleistet gewesen.

"Ich war so happy", sagt Katrin Jakob, nachdem sie Kappeln gefunden hatte und es Abigale dort gut ging. Eine Mitarbeiterin im Kreis-Sozialamt habe erst einem Probelauf in Kappeln und anschließend der Kostenübernahme für ein Jahr zugestimmt. Das Gespräch fand unter Zeugen statt. Eine bislang der Mutter nicht bekannte Mitarbeiterin aus  dem Sozialamt rief am Tag vor Himmelfahrt in Kappeln an und verlangte, dass Abigale am Freitag abgeholt werden müsse. Katrin Jakob versuchte das abzuwenden - vergeblich. Der Kreis blieb stur. Angeblich, so das Argument, sei die Einrichtung an der Schlei zu teuer - um 1.600 Euro im Monat.

Katrin Jakobs Stimmung schwankt zwischen Verzweiflung und Ratlosigkeit. Seit Montag ist ihre Tochter wieder zu Hause in Buxtehude. "Dabei hatte sie sich in Kappeln so gut eingelebt. Sie blühte auf. Wurde ruhiger und zufriedener." Die Buxtehuderin hat den Eindruck, dass im Sozialamt mit ihr Verantwortungs-Pingpong gespielt wird. Angeblich hätte die Mitarbeiterin, die die Kostenübernahme mündlich abgesegnet habe, das nicht tun dürfen. In den Fall involviert ist sie aber weiterhin.

Was für Katrin Jakob das Fass zum Überlaufen bringt: Ohne Absprache soll Abigale vom Kreis-Sozialamt in einem DRK-Internat in der Nähe angemeldet worden sein. Diese Einrichtung habe sie besichtigt und lehnt sie für ihre Tochter ab. "Konkrete Fragen wurden mir dort nicht beantwortet." Eine umfassende medizinische Überwachung nachts sei zudem nicht gegeben.

Was aber der ultimative Behörden-Hammer ist, der die Geld-Argumentation des Landkreises ad absurdum führt: In Kappeln war die Beschulung von Abigale vor Ort möglich. In dem Internat sei das nicht der Fall. Zu den Unterbringungskosten kämen daher noch Transport und Schulbegleitung hinzu. Die angeblich eingesparte Summe Euro wäre damit vermutlich aufgebraucht worden.

Katrin Jakobs kämpft weiter für Abigale. Sie hat Widerspruch gegen die Landkreis-Entscheidung eingelegt und ein Anwalt vertritt sie und ihre Tochter. Das ist bitter notwendig. Durch das Hin- und Her nach Buxtehude zurück hat sich die psychische Gesundheit der Zwölfjährigen extrem verschlechtert. Sie musste in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeleifert werden. Das WOCHENBLATT bleibt dran. Wird der Landkreis Stade seine Herzlos-Entscheidung revidieren? In Kappeln wird nur für kurze Zeit der Platz für Abigale freigehalten.

Kritik vom Inklusionsrat

(tk). Stephan Halfen, Mitglied im Niedersächsischen Inklusionsrat, kennt den Fall Abigale. Das Handeln des Landkreises könne er nicht nachvollziehen. Für Angehörige und Betroffene sei eine solche Entscheidung wie ein Tritt. "Das ist unmenschlich", sagt Halfen. Der Fall schlage mittlerweile schon höhere Wellen und sei bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angekommen.

Die ablehnende Haltung des Sozialamts ist für Stephan Halfen auch auf Faktenbasis nicht nachvollziehbar. "Es gibt immer Spielräume, wenn man sie nutzen will." Das angebliche Argument der zu hohen Kosten in Kappeln in Gegenrechnung zu den höheren Schulkosten anderswo zeige, dass es letztendlich nicht ums Geld gehe. Dass Abigale ohne das Wissen ihrer Mutter anderswo zur Unterbringung angemeldet worden sein soll, zeige, "dass der Landkreis das jetzt irgendwie schnell vom Tisch haben will".

Es gibt keine Finanzierungsgrenze

(tk). Das WOCHENBLATT hat den Fall Abigale mit Fachleuten besprochen, die an anderer Stelle mit derlei Fällen zu tun haben und die daher namentlich nicht genannt werden können. Das Entsetzen und Unverständnis über das Handeln des Landkreises ist groß. Im Umgang mit mehrfach beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen sei besondere Umsicht geboten. Hier sei das Gegenteil der Fall. Das Kind nach einer gelungenen Eingewöhnung rauszureißen, grenze an Kindeswohlgefährdung. Zudem sei es in höchstem Maße fragwürdig, mündlich eine Kostenübernahme zuzusichern und diese klammheimlich wieder zu kassieren. Hinzu kommt: Es gibt keine definierte finanzielle Höchstgrenze, wie kostspielig eine Unterbringung sein darf. "Zu teuer gibt es nicht", sagt ein Insider. Entscheidender Maßstab sei der Bedarf. Ist der durch eine mehrfache Beeinträchtigung und medizinische Indikation entsprechend hoch, stehe auch einer höheren monatlichen Summe für eine Unterbringung nichts im Wege.

Schnappschuss auf der Fahrt nach Kappeln: Mutter und Tochter | Foto: Katrin Jakob privat
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Dass hinter dem Rücken der Mutter offenbar eine Anmeldung in einer anderen Einrichtung versucht wurde, "geht gar nicht", so ein Behördeninsider, der von einem "skandalösen Vorgehen" spricht. 

Das sagt der Landkreis zum Fall Abigale

(tk). Katrin Jakob hat den Landkreis Stade von der sonst üblichen Verschwiegenheitspflicht entbunden. Daher hat die für das Sozialamt verantwortliche Dezernentin Susanne Brahmst Stellung zum Fall Abigale beziehen können.

Hauptproblem aus Landkreis-Sicht: Das Mädchen wurde bereits in der Einrichtung in Kappeln untergebracht - zuerst finanziert mit Verhinderungspflege durch die Pflegekasse -, ohne dass vorher die sogenannte Hilfeplanung stattgefunden habe. Das sei kein Formalismus, sondern wichtig. "An diese Ablaufform sind wir gebunden", so Brahmst. Sozialpädagogen würden mit Kind und Familie gemeinsam den Hilfebedarf definieren und geeignete Einrichtungen suchen. Die Entscheidung eines Erziehungsberechtigten allein, wo der beste Platz sei, reiche nicht. "Diese Kompetenz haben unsere Sozialpädagogen."
Die Unterbringung in einem Internat in der Nähe sei ein Angebot und sei keine Anmeldung hinter dem Rücken der Mutter gewesen.

Bei der Frage, welche Unterbringung die beste sei, stehen neben dem Hilfebedarf und den Möglichkeiten der Einrichtung auch die örtliche Nähe und die Kosten im Fokus. Wobei es keinen festgelegten Höchstsatz dafür gebe. Kappeln habe 7.800 Euro im Monat und das vorgeschlagene Internat 4.200 Euro im Monat gekostet.
Dass es im Fall Abigale zu einer schnellen Rückreise nach Kappeln kommen könnte, glaubt Susanne Brahmst nicht. Eventuell könne es Tempo für das Hilfeplan-Gespräch geben. 

KOMMENTAR: Wo bleibt die
Menschlichkeit?

Für mich handelt der Landkreis Stade unmenschlich. Es geht nicht um irgendeinen Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch und vorgeschriebene Wege der Hilfeplanung. Es geht um eine Jugendliche und ihre ganze Familie. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich bin überzeugt davon, dass es auch im Fall Abigale diese Möglichkeit gegeben hätte.

Herr Roesberg: Machen Sie den Fall Abigale zur Chefsache und nutzen Sie die letzten Monate Ihrer Amtszeit als Landrat, um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Hierarchieebenen zu zeigen, dass Menschlichkeit genauso wie Gesetzeskenntnis immer die Grundlage von Verwaltungshandeln sein sollte. In Ihrem Haus, das habe ich in den vergangenen Jahren mehrfach erfahren müssen, gibt es dabei noch Nachhilfebedarf. Denn: Die Aussage, dass die Fachkompetenz studierter Sozialpädagogen höher wiege als die Sichtweise eine Mutter, ist eine Anmaßung. Empathie steht leider nicht auf den Lehrplänen der Hochschulen.Tom Kreib 

Katrin Jakob kämpft für ihre Tochter Abigale | Foto: tk
Schnappschuss auf der Fahrt nach Kappeln: Mutter und Tochter | Foto: Katrin Jakob privat
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Tom Kreib aus Buxtehude

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